Handreichung zu Einreise- und Aufenthaltsverboten

Der Flüchtlingsrat Niedersachsen hat eine neue Handreichung zum Thema Einreise- und Aufenthaltsverbote (nach § 11 AufenthG) im Zusammenhang mit (erfolglosen) Asylverfahren veröffentlicht, die online zur Verfügung steht.

Der Sachverhalt

Nach ihrer Einreise nach Deutschland und etwa anschließender Asylantragstellung beschäftigen sich Schutzsuchende und Unterstützer:innen zunächst meist „nur“ mit dem Asylverfahren und seinem Ausgang. Wenn im Raum steht, dass es zu einer Ablehnung des Asylantrages und dem Entstehen einer Ausreiseverpflichtung kommt/kommen könnte, liegt der Fokus erfahrungsgemäß „nur“ auf dem, was die Schutzsuchenden im Abschiebungs- bzw. Herkunftsland erwartet. Zu diesen Zeitpunkten wird also – aus verständlichen Gründen – nicht intensiver über das Thema Wiedereinreisemöglichkeiten nachgedacht. Deshalb bleibt auch das Institut des Einreise- und Aufenthaltsverbots (EAV) meist lange Zeit eher unberücksichtigt.

Die Folgen eines EAV spüren aber sowohl Personen, deren Asylanträge in Deutschland abgelehnt und die Adressat:innen einer Abschiebungsmaßnahme wurden, als auch Personen, die freiwillig ausgereist sind. Denn beispielsweise darf Betroffenen während der Geltungsdauer des EAV von keiner deutschen Auslandsvertretung ein Visum erteilt werden und würde ihnen eine (Wieder)Einreise an einer Außengrenze verweigert, auch wenn sie aufgrund ihrer Staatsangehörigkeit visumfrei einreisen dürften. Nicht zu unterschätzen ist auch die Bedeutung eines EAV im Rahmen der strafrechtlichen Bewertung einer doch erfolgten unerlaubten (Wieder)Einreise (vgl. § 95 Abs. 2 AufenthG).

Flüchtlingsrat Niedersachsen, Informationen zu Einreise- und Aufenthaltsverbote (nach §11 AufenthG) im Zusammenhang mit (erfolglosen) Asylverfahren, Juli 2019 (nur PDF)

Viele weitere Materialien für die Beratung von Asylsuchenden und Menschen mit prekärem Aufenthaltstitel finden sich auf dieser Seite.

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