LAG der Freien Wohlfahrtspflege und der Flüchtlingsrat Niedersachsen:
Zentrale Ausländerbehörde ist falsche Weichenstellung der Landesregierung
Die Landesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege in Niedersachen (LAG FW) und der Flüchtlingsrat Niedersachsen lehnen das Konzept des Landes zur Errichtung einer zentralen Ausländerbehörde ab. „Die zentrale Steuerung des Landes setzt die falschen Signale. Die kommunalen Ausländerbehörden vor Ort sind mit ihren Mitarbeitenden viel näher an den betroffenen Menschen dran. Sie kennen die einzelnen persönlichen Schicksale und mögliche aktuelle Abschiebehindernisse“, so Franz Loth, Vorsitzender der LAG FW.
„Wir sehen nicht, dass eine zentrale Behörde sach- und menschengerechter agieren kann, als eine ortsnahe“, sagt Kai Weber vom Flüchtlingsrat Niedersachsen. „Wir brauchen eine Verwaltung, die das Aufenthaltsrecht anwendet und Bleibeperspektiven schafft. Zugleich ist Umsichtigkeit erforderlich, die jeweiligen vorhandenen Abschiebehindernisse vollständig zu erfassen“, so Weber. „Es gibt keine einfachen Lösungen im Umgang mit Ausreisepflichtigen. Daher bleibt es unerlässlich, die Ausländerbehörden vor Ort zu stärken, die nahe am Geschehen sind“, ergänzt Franz Loth.
Das niedersächsische Innenministerium veranschlagte im Haushaltsplan für 2019 zusätzliche Personalressourcen und nicht unerhebliche finanzielle Mittel zur Errichtung einer zentralen Ausländerbehörde, die mit der Durchsetzung der Ausreise abgelehnter Asylbewerber beauftragt werden soll und zum 1. Juli 2019 ihre Arbeit aufgenommen hat. Anfang Mai 2019 wurde bekannt, dass trotz der vorangegangenen massiven öffentlichen Kritik an einer zentralen Verwaltung in Osnabrück das Thema nicht vom Tisch ist. Als neuer Standort ist Hannover-Langenhagen, in unmittelbarer Nachbarschaft zur nahegelegenen Abschiebehaftanstalt Langenhagen, vorgesehen. Dabei ist die Gruppe der ausreisepflichtigen Geflüchteten sehr heterogen.
Die Gründe, eine Abschiebung nicht durchsetzen zu können, sind vielschichtig. Viele Geflüchtete kommen ihren Mitwirkungspflichten zur Passbeschaffung nach, dennoch verweigern viele Regime die Erteilung von Pässen oder nehmen die Geflüchteten nicht wieder zurück. In bestimmten Länder, wie z. B. Somalia und Eritrea, kann derzeit aufgrund der politischen Situation nicht abgeschoben werden, auch wenn einzelne Geflüchtete, aus welchen Gründen auch immer, im Asylverfahren keine Anerkennung erhalten haben.
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