Presseerklärung: Abschiebung gegen das Votum des Amtsarztes

Presseerklärung
Förderverein
Niedersächsischer
Flüchtlingsrat e. V.

04.07.2005

Ahmed Saado: Abschiebung gegen das Votum des Amtsarztes?
Landkreis Göttingen will suizidkranken Flüchtling in die türkische
Psychiatrie abschieben

Niedersächsischer Flüchtlingsrat verweist auf Petition und fordert
Bleiberecht

Haftprüfungstermin morgen, am 5.7.2005, vor dem Amtsgericht

Die Ausländerbehörde des Landkreis Göttingen will 43jährigen Vater einer
libanesi-schen Flüchtlingsfamilie nach 20-jährigem Aufenthalt in Deutschland
ohne seine Familie in die Türkei abschieben. Seit dem 8. Juni befindet sich
Ahmed Saado in Abschiebungs-haft. Der zuständige JVA-Arzt hat zuletzt vor
einigen Tagen die Suizidgefährdung Saados festgestellt und von einer
Abschiebung abgeraten. Der Landkreis Göttingen hält jedoch an der
Abschiebung fest und plant, Saado, der kein Wort türkisch spricht, nach
ärztlich be-gleiteter Abschiebung in eine geschlossene psychiatrische
Anstalt der Türkei zwangsein-weisen zu lassen. Ein erstmaliger und
menschenverachtender Vorgang der deutschen Abschiebungspraxis.

„Es ist das erste Mal überhaupt, dass uns ein solches Vorgehen der Behörden
bekannt geworden ist“, so die ßrztin Dr. Gisela Penteker, die im Rahmen
einer Delegation der IPPNW regelmäßig die Türkei bereits, zuletzt im Mai
dieses Jahres. „Durch die bevorste-hende Trennung der Familie und die
Sicherheitsverwahrung in der Türkei wird sich die Situation Saados in
Zukunft weiter verschlechtern. Dies ist eine ernsthafte Bedrohung sei-nes
Gesundheitszustandes, der mit ärztlicher Verantwortung nicht zu vereinbaren
und ei-nes Rechtsstaates nicht würdig ist“, so Dr. Penteker weiter. „Die
Situation der psychiatri-schen Versorgung in der Türkei ist im ßbrigen
besorgniserregend, eine angemessene Be-handlung wird dort nicht stattfinden
können.“ Ahmed Saado verweigert aus Protest seit dem 29.6. die Aufnahme von
Nahrung.

Der Flüchtlingsrat Niedersachsen fordert eine Bleiberechtsregelung für die
Familie, die seit 20 Jahren in Deutschland lebt. Herr Saado hat bereits als
Kleinkind die Türkei verlas-sen und wurde im Libanon als Vollwaise
adoptiert, von dort ist die Familie während des Krieges 1985 geflüchtet.
Derzeit häufen sich in Niedersachsen die Abschiebungsfälle von
Bürgerkriegsflüchtlingen aus dem Libanon, deren Vorfahren einmal in der
Türkei gelebt haben. Seit einem Jahr liegt beim niedersächsischen
Petitionsausschuss eine Eingabe für eine humanitäre Bleiberechtsregelung
für diesen Personenkreis. Bundesweit sind eini-ge zehntausend Angehörige
dieser Gruppe von den Abschiebungen in die Türkei betrof-fen, die allesamt
vor 15 bis 20 Jahren aus dem Libanon in die BRD geflohen sind. Weil sie
Vorfahren in der Türkei hatten, steht ihnen die Abschiebung in ein fremdes
Land bevor, dessen Sprache sie selbst und vor allem die hier aufgewachsenen
Kinder nicht sprechen.

gez. Dr. Gisela Penteker

weitere Informationen: Geschäftsstelle, Sigmar Walbrecht, Tel. 05121 –
102787

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Niedersächsischer Flüchtlingsrat
Langer Garten 23 B
31137 Hildesheim
Tel. 05121 – 15605
Fax 05121 – 31609
nds@nds-fluerat.org
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