Auch Asylbewerberleistungsgesetz verstößt gegen Grundgesetz

Mit seiner gestrigen Entscheidung zu den Regelsätzen von Hartz IV hat das Bundesverfassungsgericht die willkürliche Festsetzung der Hilfesätze für Kinder und Jugendliche als Verstoß gegen die Menschenwürde nach Artikel 1 des Grundgesetzes kritisiert.

“Auch das Asylbewerberleistungsgesetz verstößt gegen die Menschenwürde”, stellt der Flüchtlingsrat Niedersachsen fest: Flüchtlingskinder und Jugendliche erhalten mit Regelsätzen zwischen 133 bis 215 Euro noch einmal 30 bis 40 Prozent weniger als Hartz IV. Erwachsene erhalten höchstens 225 Euro. Die Hilfesätze sind seit 1993 nicht erhöht worden.7Das Gebot der Menschenwürde gilt auch für Asylsuchende und Flüchtlinge.

Bis zu vier Jahre lang müssen diese mit einem Hilfesatz leben, der ein Leben in Würde nicht zulässt. Die betroffenen Menschen können damit noch nicht einmal ihre Grundbedürfnisse befriedigen.

Das Asylbewerberleistungsgesetz ist eine Schande für unser Land, es muss abgeschafft werden.

gez. Kai Weber7

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