Aktuelle Stunde zum #HauAbGesetz im Landtag

Anlässlich der heutigen Aktuellen Stunde zum #HauAbGesetz im Niedersächsischen Landtag fordert der Flüchtlingsrat Niedersachsen die Niedersächsische Landesregierung auf, sich im Bundesrat am 28. Juni 2019 der Auffassung des Rechtsausschusses des Bundesrates anzuschließen, bezüglich des Geordnete-Rückkehr-Gesetzes den Vermittlungsausschuss einzuberufen. Bedeutende verfassungsrechtliche Bedenken sprechen gegen die Verabschiedung des Gesetzes:

  • Verfassungswidriger Ausschluss von Sozialleistungen: Wer sich in Deutschland aufhält, hat nach unserer Verfassung einen Anspruch auf ein Dach über dem Kopf und die Gewährleistung des Existenzminimums. Obwohl das Bundesverfassungsgericht bereits 2012 in einem Grundsatzurteil festgestellt hat, dass das Recht auf ein menschenwürdiges Existenzminimum migrationspolitisch nicht zu relativieren ist, sollen Personen, die in einem anderen EU-Staat einen Schutzstatus erhalten und in Deutschland einen zweiten Asylantrag gestellt haben, nach dem neuen Gesetz maximal für zwei Wochen sogenannte „Überbrückungsleistungen“ in Form von Sachleistungen erhalten. An dieser Maßgabe der Verdrängung in andere EU-Staaten wird bedingungslos festgehalten, obwohl Gerichte bis hin zum Bundesverfassungsgericht Abschiebungen von Schutzberechtigten in Länder wie Griechenland, Italien und Bulgarien gestoppt haben, weil dort menschenrechtswidrige Zustände herrschen.
  • Ausweitung des Ausreisegewahrsams sowie Betretensregelungen für Wohnungen: Nach der neuen rechtlichen Regelung soll es möglich sein, ausreisepflichtige Personen schon 30 Tage nach Ablauf ihrer Ausreisefrist ins Ausreisegewahrsam zu nehmen – unabhängig davon, ob sie Anzeichen dafür zeigen, untertauchen zu wollen. Gleichzeitig soll den Behörden im Rahmen von Abschiebungen ermöglicht werden, ohne richterlichen Beschluss die Wohnung von Betroffenen zu betreten, was verfassungsrechtlich höchst bedenklich ist.

Auch asyl- und integrationspolitische Aspekte sprechen deutlich gegen die Verabschiebung des Gesetzes:

  • Längere Aufenthaltsdauer in AnkER-Zentren und Erstaufnahmeeinrichtungen: Die Isolierung von Geflüchteten in sogenannten AnkER-Zentren und anderen Aufnahmeeinrichtungen soll bundesweit von sechs auf 18 Monate erhöht werden. Damit wird einer zunehmenden Desintegration Vorschub geleistet, die integrationspolitisch nicht gewollt sein kann. Niedersachsen hat sich hier im bundesweiten Vergleich im Aufnahmeverfahren bislang positiv abgehoben. Dass in AnkER-Zentren untergebrachte Personen kaum Unterstützung bekommen können, insbesondere der Zugang zu rechtlichem Beistand stark erschwert ist, zeigen unter anderem die Erfahrungen in Bayern (sh. Reader zum Runden Tisch des Vorsitzenden der Innenministerkonferenz mit flüchtlingspolitischen Fachorganisationen der Zivielgesellschaft, 11. Juni 2019, S. 26 f.)
  • Asylverfahrensberatung durch Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF): Mit dem Gesetz wird festgeschrieben, dass die im Koalitionsvertrag der Großen Koalition beschlossene unabhängige Asylverfahrensberatung nicht wirklich unabhängig umgesetzt werden muss. So soll das BAMF – die staatliche Behörde also, die selbst an dem Verfahren beteiligt ist – »unabhängig« beraten, wie es bereits in den bisherigen AnkER-Zentren einiger Bundesländer Praxis ist. Tatsächlich unabhängige Akteure wie die Wohlfahrtsverbände sollen nur in einem zweiten Schritt eine individuelle Beratung anbieten dürfen. Das niedersächsische Innenministerium hat zwar zugesichert, dass die unabhängige Verfahrensberatung, wie sie in Niedersachsen schon umgesetzt ist, durch Wohlfahrtsverbände und Nichtregierungsorganisationen fortgesetzt wird. Fraglich ist jedoch, ob dies im Falle eines Regierungswechsels auch so bliebe. Außerdem soll noch vor Beginn des Asylverfahrens eine Rückkehrberatung angeboten werden, was von Menschen, die noch nicht einmal die Gelegenheit hatten, ihre Fluchtgründe vorzutragen, nur als Affront verstanden werden kann.

Viel spricht auch dafür, dass das Gesetz im Bundesrat zustimmungspflichtig ist. So sind einige der gesetzlich getroffenen Regelungen mit Mehrausgaben für die Bundesländer verbunden, was eine Zustimmungspflicht begründen würde. Dies erläutert eine aktuelle Ausarbeitung des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestages.

Parlamentsdokumente

Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur besseren Durchsetzung der Ausreisepflicht vom 10. Mai 2019, BT-Drucksache 19/10047

Stellungnahme des Bundesrates und Gegenäußerung der Bundesregierung, BT-Drucksache 19/10506

Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Inneres und Heimat vom 05. Juni 2019, BT-Drucksache 19/10706

Mehr zu den Stellungnahmen der Sachverständigen und dem parlamentarischen Beratungsverlauf

Hintergrund

Übersicht der gesetzlichen Änderungen des am 07. Juni 2019 im Bundestag verabschiedeten Gesetzespaketes, das neben dem Geordneten-Rückkehr-Gesetz sechs weitere Gesetze umfasste

Appell an SPD-Bundestagsabgeordnete vom 04. Juni 2019

Offener Brief zum „Geordnete-Rückkehr-Gesetz“ von 22 zivilgesellschaftlichen Organisationen vom 02. Juni 2019, Presseinformation von PRO ASYL dazu

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