Hau-ab-Gesetz: Bundesregierung missachtet Grundgesetz und internationales Recht

PRESSEMITTEILUNG vom 07.06.2019

Hau-ab-Gesetz heute im Bundestag:

Bundesregierung missachtet Grundgesetz und internationales Recht

Die Große Koalition will heute – im Rahmen eines unwürdigen und völlig inakzeptablen parlamentarischen Schnellverfahrens – ein gewaltiges Gesetzespaket durch den Bundestag bringen, das das bestehende Flüchtlingsrecht umkrempelt. Die Auswirkungen dieser Gesetzes-vorhaben auf Geflüchtete sind in ihrer Dramatik kaum zu überschätzen. Daher ist es vollkommen inakzeptabel, dass Einwände von Sachverständigen einfach ignoriert werden und keine ausführliche Debatte stattfindet. Vieles erinnert an überwunden geglaubte Zeiten aus den 90er Jahren, als schon einmal versucht wurde, Flüchtlinge durch eine möglichst schäbige, restriktive Politik auszugrenzen.

Der Flüchtlingsrat stellt in Frage, dass es einen problematischen Missstand bei der Durchsetzung der Ausreisepflicht gibt, vielmehr hat die Bundesregierung ein Problem bei der Wahrung der Rechte Geflüchteter. Es ist offensichtlich, dass die Bundesregierung mit einer autoritären Politik Handlungsfähigkeit simulieren und gleichzeitig das Bedürfnis nach Autorität befriedigen will. „Hier wird auf dem Rücken der Geflüchteten dem autoritären Zeitgeist gehuldigt“, so das Fazit von Sigmar Walbrecht, Referent des Flüchtlingsrats. „Die zur Abstimmung stehenden Gesetzesänderungen missachten Grundgesetz, Völkerrecht und EU-Recht massiv. Rechtsstaatliche Prinzipien sollen für Geflüchtete nicht mehr gelten“.

So will die Bundesregierung Asylantragsteller:innen bis zu 18 Monate (und bestimmte Gruppen auch dauerhaft) in Lagern unterbringen. Abschiebungshaft soll unter Missachtung von EU-Recht massiv ausgeweitet werden. Leistungen können erheblich gekürzt oder sogar komplett gestrichen werden. Es sollen also sehenden Auges Menschen in die Mittel- und Obdachlosigkeit getrieben werden. Das vom Bundesverfassungsgericht im Juli 2012 ergangene Urteil, dass das Existenzminimum migrationspolitisch nicht relativiert werden dürfe, wird von der Bundesregierung schlichtweg ignoriert. In diesem Grundsatzurteil wurde nichts geringeres als ein Menschenrecht auf Sicherung einer menschenwürdigen Existenz statuiert.

Datenschutz soll für Geflüchtete auch nicht mehr gelten. Zahlreiche Behörden sollen automatisierten und nahezu uneingeschränkten Zugang ins Ausländerzentralregister erhalten. Ein derartiger Umgang mit sensiblen Daten widerspricht ebenfalls der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts.

Schutzberechtigte werden zudem in Missachtung internationalen Rechts und entgegen jeder wissenschaftlichen Empfehlung in der Wohnortwahl eingeschränkt. Eine Einschränkung der Freizügigkeit anerkannter Flüchtlinge ist nur ausnahmsweise erlaubt, wenn die Integration es erfordert. Experten (z.B. IAB-Stellungnahme) haben vielfach darauf hingewiesen, dass das Gegenteil der Fall ist. Die Wohnsitzauflage ist integrationshemmend und damit nach internationalem und EU-Recht eindeutig rechtswidrig. Für die Bundesregierung offenbar alles keine Gründe ihre Gesetzesänderungswut zu stoppen.

Selbst kürzlich auf den Weg gebrachte positive Entwicklungen (wie die Ausbildungsduldung) werden mit den geplanten Gesetzesänderungen konterkariert. Zudem eröffnen zahlreiche unbestimmte Rechtsbegriffe Raum für noch mehr Behördenwillkür.

Übersicht der gravierendsten Verschärfungen durch das Gesetzespaket

Eine Übersicht der geplanten Gesetzesänderungen ist auf der Seite des Flüchtlingsrat Berlin zu finden

Pressemitteilung von Pro Asyl zum Hau-ab-Gesetz

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1 Gedanke zu „Hau-ab-Gesetz: Bundesregierung missachtet Grundgesetz und internationales Recht“

  1. Hier kann nur noch etwas radikales eine Änderung bewirken. Denn die Bürger werden schon lange ignoriert.
    Wir sind nur noch so etwas wie Nutzvieh aus dem Kapitel geschlagen werden kann.

    Antworten

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