ZAAB Oldenburg wird zum 30.06.2011 geschlossen

Wie die NWZ vom 5.02.2010 berichtete, wird die Zaab Oldenburg zum 30.06.2011 geschlossen. Ein entsprechender Beschluss sei im Innenministerium getroffen worden. Die 70 Angestellten der ZAAB wurden bereits am vergangenen Donnerstag von diesem politischen Beschluss informiert.

Zum 30.06.2011 endet der auf zehn Jahre abgeschlossene Mietvertrag mit dem privaten Besitzer der Immobilie, einem Hanseatischen Konsortium. Eine formale Kündigung des Mietvertrags muss bis zum 30.09.2010 erfolgt sein. Einen entsprechenden, förmlichen Beschluss hat das Kabinett noch nicht verabschiedet.

Der Flüchtlingsrat Niedersachsen begrüßt die Entscheidung der Landesregierung, die offenbar vor allem fiskalisch begründet ist – die Kosten der Unterbringung und Versorgung in den Landeseinrichtungen sind fast dreimal höher als die Kosten einer dezentralen Unterbringung –  als einen Schritt in die richtige Richtung. Nach wie vor unterhält das Land Niedersachsen mit der Zentralen Aufnahme- und Ausländerbehörde in Braunschweig, der Außenstelle in Bramsche und dem Grenzdurchgangslager Friedland jedoch mehr zentrale Aufnahmekapazitäten für Flüchtlinge und Aussiedler/innen als nötig. Daher fordert der Flüchtlingsrat die Schließung von mindestens einer weiteren Aufnahmeeinrichtung des Landes. Die gesetzlich vorgeschriebene Erstaufnahme und Registrierung in zentralen Einrichtungen könnte in zwei Wochen abgeschlossen sein. Eine Integration der Neuankömmlinge kann und sollte vor Ort in den Kommunen ermöglicht und organisiert werden.

Die organisatorischen Folgen der Schließung der ZAAB Oldenburg sind noch nicht in allen Einzelheiten absehbar. Unstreitig dürfte sein, dass Flüchtlinge schneller auf die Kommunen verteilt werden, damit alle Neuankömmlinge in der ZAAB aufgenommen werden können. Ob auch das „Ausreisezentrum“ auf dem Gelände der ZAAB Braunschweig geschlossen wird, ist unklar.

Die Schließung der ZAAB Oldenburg hat auch Folgen für die Abläufe beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF): In Braunschweig wird das BAMF mehr Herkunftsländer anhören und entsprechend weiteres Personal einstellen müssen. Noch unsicher ist, ob Oldenburg als BAMF-Standort erhalten bleibt. Denkbar ist, dass die Außenstelle des BAMF in Oldenburg für alle Verfahren zuständig gemacht wird, die keine persönliche Anhörung erfordern (Widerruf, Erlöschen, Folgeanträge, Vertretung des BAMF vor den Verwaltungsgerichten pp.). Voraussetzung für eine solche Entscheidung wäre allerdings, dass der Vermieten den Mietvertrag mit dem BAMF ungeachtet der Kündigung dieses Mietvertrags durch das Land fortsetzt.

gez. Kai Weber

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