Die Zuständigkeiten nach dem Dublin II – Abkommen sind kompliziert und auch Berater/innen von Flüchtlingen zuweilen nicht immer präsent. Das von Maria Bethke dankenswerterweise entwickelte Prüfschema für Dublin II – Verfahren mag dazu beitragen, die Klärung von Zuständigkeitsfragen zu vereinfachen und Flüchtlinge entsprechend zu beraten.
PS: Inzwischen ist ein umfangreicher Reader zu diesem Thema erschienen, siehe hier