Scharfe Kritik an geplanten Gesetzesänderungen
Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) hat ein Arbeitspapier Arbeitsverbote statt Integration in Arbeit und Ausbildung herausgebracht. Dieses können Sie hier DGB-Arbeitspapier Arbeitsverbote – Auswirkung auf Arbeitsmarkt und Ausbildung oder direkt auf der Internetseite des DGB herunterladen Homepage DGB.
Anlass für diese kritische Analyse sind verschiedene Gesetzesentwürfe im Bereich Migration und Asyl und deren Wechselwirkungen untereinander. Der DGB stellt erschreckende Verschlechterungen im Hinblick auf die Rechtsstellung von Geflüchteten fest. So etwa warnt der DGB durch die stetige Ausweitung von Arbeitsverboten eine gleichberechtigte Teilhabe am Arbeitsmarkt immer weiter zu verhindern. Auch die Zugangshürden zur geplanten Ausbildungs -und Beschäftigungsduldung seien in vielen Fällen unerreichbar hoch. Weiterhin sei integrationspolitisch nicht nachvollziehbar, weshalb noch immer kein niedrigschwelligerer Zugang zu Sprach – und Integrationskursen ermöglicht wird. Im Sozialrecht seien drastische Kürzungen und Streichungen vorgesehen, die für Betroffene in Verelendung münden und teilweise eine völlige Entrechtung darstellen. Bezogen auf das errechenbare Existenzminimum steuere die Gesetzgebung auf ein Zweiklassensystem zu.
Das sehen wir ganz genau so. Minimum ist Minimum. Es darf nicht je nach „Existenz“ und politischem Wind relativiert werden. Menschenwürde darf nicht weiter seziert werden in Status und Herkunftsländer. Nicht ohne Grund manifestiert der erste Artikel unseres Grundgesetzes die Unantastbarkeit der Menschenwürde.
Wir schließen uns dem DGB in seiner Kritik und Sorge an. Die Gesetzesentwürfe gehen in die parlamentarische Beratung und wir fordern weiterhin dringend unter Beachtung der Verfassung zu beraten und die Entrechtung geflüchteter Menschen zu stoppen. Wir halten die Gesetzesvorschläge in menschenrechtlicher Hinsicht für unerträglich und in arbeitsmarktpolitischer Hinsicht für sinnlos.
Hintergrundinformationen finden Sie hier Kritik zu Gesetzesvorschlägen und hier Verbesserungsbedarf bei Gesetzesentwürfen.
Sehr geehrte Damen und Herren,
Ich komme aus Westballkan, bin beschäftigt seit 2 Jahren bei eine Firma, als Fachkraft, eigentlich wollte ich neue Wege gehen, wollte eine Neuen Job mit mehr Aufstieg Chancen, besseren Einkommen, aber mein Aufenthaltserlaubnis: Paragraph 18 Abs. 4. S.1 laut Ausländerbehörde läst das nicht zu.
„ES GEHT, SIE KÖNNEN DEN JOB WECHSELN, ABER ZUERST MUSSEN SIE EINEN ANTRAG BEI DER AUSLÄNDERBEHÖRDE STELLEN, UND DANN STELLEN WIR BEI DER ARBEITSAGENTUR DEN ANTRAG VOR, UND WENN DIE ARBEITSAGENTUR ZUSTIMMT, DANN KÖNNEN SIE DEN JOB WECHSELN!“
Ich dachte das ich nach Zwei Jahren Vollzeitigen Beschäftigun eine Anspruch oder beser gesagt das Recht auf den Arbeitsmarkt in BRD habe.
Das verstehe ich nicht!