Presseerklärung der LANDESFLÜCHTLINGSRÄTE und von PRO ASYL e.V.
Flüchtlingsräte der Länder und PRO ASYL warnen vor katastrophalen Wechselwirkungen und fordern Stopp des Hau-ab-Gesetzes.
„Es ist, als würde man die Leute ermuntern, mehr Brandsätze zu werfen: Täglich können sie ihre Erfolge an immer verrückteren Vorschlägen zur Asylpolitik ablesen.“ Ignatz Bubis, Vorsitzender des Zentralrats der Juden, 1992.
Die Bundesregierung hat ein weitgehend an wirtschaftlichen Interessen orientiertes Fachkräfteeinwanderungsgesetz und ein weitgehend leerlaufendes Ausbildungs- und Beschäftigungsduldungsgesetz auf den Weg gebracht. Nur wenige Geduldete werden davon profitieren. Die Blockadehaltung der Union gegenüber diesen Gesetzen wurde durch SPD-MinisterInnen mit der Akzeptanz des drakonischen »Geordnete-Rückkehr-Gesetzes« aufgelöst. Mit diesem Hau-ab-Gesetz werden humanitäre und menschenrechtliche Anliegen preisgegeben. Sozialhilfe wird durch das Gesetz instrumentalisiert, um den Rückkehrdruck in andere EU-Staaten zu erhöhen.
PRO ASYL und die landesweiten Flüchtlingsräte fordern in einem offenen Brief die Abgeordneten der SPD-Bundestagsfraktion auf, die Gnadenlosigkeit, mit der in der Bundesrepublik mehr und mehr Politik gegen geflüchtete Menschen gemacht wird, zu stoppen und das »Geordnete-Rückkehr-Gesetz« nicht mitzutragen.
»Das ist ein inakzeptabler Kuhhandel der SPD; das Gesetzesvorhaben zur Ausbildungs- und Beschäftigungsduldung ist eine Luftnummer, die entweder ins Leere laufen oder sogar das Gegenteil bewirken wird«, kritisiert Günter Burkhardt, Geschäftsführer von PRO ASYL. Die im Gesetzentwurf angesetzte 12-monatige Wartezeit bis zur erstmaligen Erteilung einer solchen Beschäftigungsduldung und eine 6-monatige Wartezeit bei der Ausbildungsduldung können abschiebungswillige Behörden und Ministerien rigoros nutzen, um Menschen abzuschieben bevor die Beschäftigungs- oder Ausbildungsduldung greift. Das Ziel der Rechtssicherheit sowohl für betroffene Personen wie für Arbeitgeber wird so völlig verfehlt, Unsicherheit und Frust zusätzlich geschürt. »Wieso sollte ein Arbeitgeber in Ausbildung, Einarbeitung und Beschäftigung investieren, wenn das Damoklesschwert der Abschiebung weiterhin über den Betroffenen schwebt?« fragt Burkhardt. Neu hinzukommen sollen auch Ausschlussgründe für die Ausbildungsduldung, beispielsweise wenn eine ärztliche Untersuchung zur Feststellung der Reiseunfähigkeit »veranlasst« wurde (§ 60b Abs. 2 Nr. 5 a) AufenthG-E) oder ein Dublin-Verfahren nur »eingeleitet« wurde (§ 60b Abs. 2 Nr. 5 e) AufenthG-E).
Die Intention des Ausbildungs- und Beschäftigungsduldungsgesetzes wird durch das Hau-ab-Gesetz zusätzlich konterkariert. Im »Geordnete-Rückkehr-Gesetz« wird die »Duldung light« geschaffen, die ein pauschales Arbeitsverbot für die Betroffenen zur Folge hat und so der Weg in ein Bleiberecht systematisch versperren will. Schwerwiegende Bedenken äußert auch das FORUM MENSCHENRECHTE in einer Übersicht zu den negativen Folgen und Wechselwirkungen der aktuellen Gesetzgebungsverfahren.
In meinem Heimatort gibt es einen Senegalesen, der eine Ausbildungsstelle in einem Handwerkerberuf nicht antreten kann. Er sitzt unbeschäftigt zu Hause, wird vom Staat alimentiert. Wem ist damit gedient? Dem Senegalesen, dem man dann Faulheit, Einwanderung in unser soziales System vorwirft, dem Handwerksbetrieb, der Mitarbeiter sucht, dem Staat, der Geld an jemanden gibt, der gerne für sich selbst aufkommen möchte?
Ein zweiter macht gerade seinen Hauptschuabschluss, ist noch im Asylverfahren: dem geht es dann wohl genau so.
Ich bin unbedingt für die Anwendung der 3+2 Regelung, die durch das Gesetz bedroht ist.
Wie sollen die Menschen je hier ankommen, sich ein Leben aufbauen, wenn ihnen immer gezeigt wird, dass die Regierenden sie eigentich gar nicht da haben wollen und selbst die geistigen Brandstifter geben.