Achtung: Es gibt eine neue EASY-Liste 2020
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Die aktuelle BAMF EASY-Herkunftsländer-Liste mit Stand vom 04.03.2019 liegt vor
im Open-Office-Format: Easy Liste 2019
Die Liste gibt an, welche Herkunftsländer an welchen BAMF-Standorten in die Asylverfahrenszuständigkeit gehören. Die Außenstellen/ Ankunftszentren sind nach Bundesländern und Standorten der BAMF-Außenstellen markiert.
Im Ankunftszentrum Bad Fallingbostel werden wie im Ankunftszentrum Bramsche/Osnabrück – anders als in der Tabelle angegeben – Flüchtlinge aus allen Ländern angehört, für die Niedersachsen zuständig ist (s. Liste unten). Eine Bearbeitung schriftlicher Asylanträge erfolgt in Bad Fallingbostel nicht.
Eine sog. „Direktmeldung“, d.h. Registrierung und Anhörung, ist bei den übrigen Erstaufnahmeeinrichtungen (Oldenburg, Braunschweig, Friedland) grundsätzlich für die Herkunftsländer möglich, die in diesen Einrichtungen angehört/bearbeitet werden.
In Niedersachsen werden Asylantragsteller*innen aus folgenden Staaten angehört:
- Afghanistan
- Albanien
- Algerien
- Armenien
- Bahamas
- Bhutan
- Bosnien und Herzegowina
- Burundi
- China
- Cote d’Ivoire
- Dänemark
- Eritrea
- Gabun
- Gambia
- Georgien
- Ghana
- Großbritannien und Nordirland
- Guinea
- Hairi
- Irak
- Iran
- Kolumbien
- Republik Kosovo
- Laos
- Libanon
- Liberia
- Libyen
- Madagaskar
- Mali
- Marokko
- Mazedonien
- Moldau
- Republik Montenegro
- Mosambik
- Namibia
- Nepal
- Niger
- Nigeria
- Pakistan
- Philippinen
- Ruanda
- Russische Föderation
- Sao Tome u. Principe
- Senegal
- Republik Serbien
- Simbabwe
- Somalia
- Staatenlose
- Staatsangehörigkeit ohne Bezeichnung
- Sudan
- Südsudan
- Syrien
- Tunesien
- Türkei
- Ungarn
- Ungeklärt
- Vanuatu
Ich bin ein Asylbewerber. Ich stamme aus dem Sudan, ich bin seit fast 5 Jahren in Deutschland, allerdings habe ich immer noch kein Aufenthaltsrecht ?? sondern nur eine Duldung, ich bin sehr traurig, wer kann bitte mich helfen.