Veranstaltungsbericht: Resettlement als Ausweg aus der libyschen Hölle?

Am 18. Februar 2019 organisierten der Flüchtlingsrat Niedersachsen, die SEEBRÜCKE Hannover und der Caritasverband für die Diözese Hildesheim e.V. die Veranstaltung Resettlement zwischen Flüchtlingsschutz und Feigenblatt – das Beispiel der Evakuierung von Flüchtlingen aus Libyen in Hannover, um den Zusammenhang von Resettlement und Migrationskontrolle bzw. Fluchtverhinderung zu beleuchten.

Bei der Veranstaltung berichteten Awet Isack Araya und Selemawi Hayelom Measho, Flüchtlinge aus Eritrea, über die menschenrechtswidrigen Bedingungen in den libyschen Lagern, die Versuche, per Schlauchboot nach Europa zu gelangen und die Aufnahme in ein UNHCR-geleitetes Resettlement-Programm. Christian Jakob, taz-Reporter und Autor, sprach über den Zusammenhang von Fluchtverhinderung und Migrationskontrolle auf afrikanischem Boden und die Bedeutung Libyens für das Ziel der EU, Geflüchtete von der Flucht nach Europa abzuhalten. Thomas Heek, Leiter der Caritasstelle im Lager Friedland, erläuterte, wie sehr Resettlement-Programme mittlerweile im Kontext von Migrationskontrolle stehen. Moderiert wurde die Veranstaltung von Luara Rosenstein, Mitarbeiterin des Flüchtlingsrats Niedersachsen.

Libyen und Resettlement

Für Menschen auf der Flucht ist Libyen eines der gefährlichsten Länder der Welt. Schutzsuchende sind in Libyen systematisch Folter, Misshandlung und Versklavung ausgesetzt sind.

Die Lage in Libyen steht in unmittelbarem Zusammenhang mit der umfassenden Abriegelung der Europäischen Union gegenüber Geflüchteten. Die EU unterstützt die sogenannte „libysche Küstenwache“ finanziell und strukturell und stört sich nicht daran, dass diese regelmäßig Geflüchtete mit illegalen Pushbacks in die libyschen Folterlager zurückgebringt. Bei diesen Pushbacks wendet die „libysche Küstenwache“ regelmäßig Gewalt an und gefährdet das Leben der Geflüchteten in Seenot. Zugleich missachten EU und „libysche Küstenwache“ das See- und Völkerrecht, das Zurückweisungen in eine Bedrohungssituation verbietet.

Für einen kleinen Teil der Geflüchteten können Resettlement-Programme einen sicheren Zugang nach Europa bieten. Während Resettlement unstrittig ein wichtiges Instrument des Flüchtlingsschutzes darstellt, kritisieren Menschenrechtsorganisationen die Instrumentalisierung des Konzepts zum Zweck der Migrationskontrolle. Am Beispiel der Aufnahme von knapp 300 Flüchtlingen, die über Libyen und Niger schließlich den Weg nach Deutschland fanden, diskutierten die Veranstalter:innen diesen Zusammenhang.

Politische Folgerungen

Die klaren Forderungen von unzähligen Menschenrechtsorganisationen an die Bundesregierung und die Europäische Union sind nochmals zu bekräftigen: Die Unterstützung und Finanzierung der sogenannten „libyschen Küstenwache“ durch die Europäische Union muss umgehend aufhören. Wer aus Seenot gerettet wird, darf keinesfalls nach Libyen zurückgebracht werden. Das Non-Refoulment-Gebot verbietet Zurückweisungen in eine Bedrohungssituation. Ende Januar 2019 hatten über 40 europäische Organisationen in einem Offenen Brief an Bundesinnenminister Seehofer und Bundesjustizministerin Barley gefordert, dass die schnelle Aufnahme von aus Seenot geretteten Menschen in der Europäischen Union gewährleisten und das Seerecht eingehalten werden müsse.

In Hinblick auf die Aufnahmepolitik muss die Genfer Flüchtlingskonvention weiterhin die Grundlage der Aufnahme von Schutzsuchenden bleiben. Zugleich muss für Schutzsuchende eine hindernisfreie Einreise nach Europa gewährleistet werden, um einen Asylantrag stellen zu können. Pläne der Europäischen Union, alle Fluchtrouten zu schließen und nur noch im Rahmen von Resettlement oder vergleichbaren Programmen Schutzsuchende aufzunehmen, sind abzulehnen. Gerade anhand der Tatsache, dass die Plätze im Resettlement-Verfahren weit hinter dem Bedarf zurückbleiben, zeigt sich, wie wenig Resettlement andere Aufnahmewege ersetzen kann. Zudem widersprechen die geplanten „Asylverfahren im Transit“ den etablierten Rechten der Genfer Flüchtlingskonvention.

Resettlement bleibt in diesem Kontext ein Schutzinstrument, das nicht instrumentalisiert werden darf, um den Zugang nach der Genfer Flüchtlingskonvention zu beschränken. Die Resettlement-Quoten müssen deutlich, dauerhaft und planbar erhöht werden.

Weiterlesen: Den vollständigen Veranstaltungsbericht gibt es hier.

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