Bund und betroffene Länder einigen sich auf Lösung für Flüchtlingsbürg_Innen

Nachdem der niedersächsische Innenminister Pistorius (SPD) im Dezember verkündete, dass sich eine Lösung für Flüchtlingsbürg_Innen in „sehr naher Zukunft“ abzeichne, scheint nunmehr der Durchbruch gelungen – wie sich aus der Pressemitteilung des Niedersächsischen Ministeriums für Inneres und Sport vom heutigen Tage ergibt. Der Flüchtlingsrat Niedersachsen ist hierüber sehr erfreut und dankt der Landesregierung für ihr Engagement bei der Lösungsfindung.

Demnach werden „der Bund und die hauptbetroffenen Länder Niedersachsen, Hessen und Nordrhein-Westfalen die finanziellen Forderungen der Arbeitsagentur gegenüber den Flüchtlingsbürgen jeweils zur Hälfte übernehmen“, sodass es grundsätzlich nicht mehr zu einer Erstattungspflicht der Bürg_Innen kommen soll.

Die Bürg_Innen hatten die Verpflichtungserklärungen im Rahmen des niedersächsischen Landesaufnahmeprogramms abgegeben, um den Verwandten in Deutschland befindlicher Syrer_Innen das Entkommen aus den Kriegswirren und die Einreise in die BRD zu ermöglichen, ohne sie den multiplen Gefahren einer Flucht auszusetzen. Für ihre Courage wurden die Flüchtlingbürg_Innen mit bis zu sechsstelligen Rückzahlungsforderungen der Jobcenter konfrontiert. Das Land Niedersachsen vertrat die Auffassung, dass die Verpflichtungen aus der Bürgschaft ende, sobald die Syrer_Innen als Flüchtlinge anerkannt seien, was einige Gerichte bestätigten und andere verneinten. Mit der jetzt erzielten Lösung, sollte dieser Streit für die Flüchtlingsbürg_Innen obsolet geworden sei.

Nachtrag: Leider haben sich Bund und Länder nicht auf eine gesetzliche Lösung verständigen können. Stattdessen wurde vereinbart, dass das BMAS seine Weisungslage ändert und den Jobcentern aufgibt, eine Ermessensentscheidung zu treffen, bei der Faktoren wie die zum Zeitpunkt der Abgabe der Verpflichtungserklärung unklare Rechtslage (betreffend die Dauer und Reichweite der Verpflichtung), die Informationspraxis und der Prüfungsumfang der Ausländerbehörden sowie die Zahlungsfähigkeit der Verpflichtungsgeber:innen stärker als bislang berücksichtigt werden sollen. Das bedeutet in der Praxis, dass die laufenden Klageverfahren nicht alle mit einem Federstrich beendet und die Forderungen der Jobcenter nicht pauschal zurückgenommen werden, sondern dass jeder einzelne Fall erneut geprüft wird. Vor diesem Hintergrund empfehlen wir eine gute Vorbereitung der Betroffenen, die individuell darstellen und begründen sollten, warum sie von einer Beendigung der Zahlungspflicht mit der Asylanerkennung der Geflüchteten ausgegangen sind und ausgehen konnten. Siehe hierzu die hervorragende Ausarbeitung von Bernd Tobiassen mit Vorlagen.

Presse

Forderungen an Flüchtlingsbürgen. Doch nicht zur Kasse gebeten, in: taz online vom 24. Januar 2019

Flüchtlingsrat sieht Bund-Länder-Einigung zu Bürgen skeptisch. Evangelische Kirche begrüßt Entlastung der Flüchtlingsbürgen, in: www.evangelisch.de vom 25. Januar 2019

„Empfindliche Einschränkungen“. Flüchtlingsrat sieht Bund-Länder-Einigung zu Bürgen skeptisch, in: http://www.migazin.de vom 29. Januar 2019

Flüchtlingsbürgen fordern Klarheit, in: Lippische Landeszeitung online vom 30. Januar 2019

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