Stellungnahme zur Anfrage FDP „Beschulung von Kindern und Jugendlichen aus sicheren Herkunftsländern“ vom 20.12.2018

Die Abgeordneten Sylvia Bruns, Björn Försterling und Jan-Christoph Oetjen der Landtagsfraktion der FDP haben eine Anfrage zur Beschulungssituation von geflüchteten Kindern und Jugendlichen in den niedersächsischen Erstaufnahmeeinrichtungen gestellt und eine Antwort der Landesregierung erhalten, die den Atem stocken lässt. Die Landesregierung hat noch immer nicht begriffen, dass Kinderrechte und damit ein Recht auf Bildung und Schulbesuch universell gelten und nicht durch Erlasse ausgehebelt werden dürfen.

Das Antwortschreiben des Innenministeriums empfinden wir als blanke Verhöhnung des Rechts von geflüchteten Kindern auf Bildung:

Die Landesregierung erklärt zwar, dass sie die Schulpflicht für alle Kindern und Jugendliche für wichtig hält, und dass diese unabhängig von der Staatsangehörigkeit zu erfüllen sei. Bei Flüchtlingskindern in der Landesaufnahmebehörde aber hält sie einen Verzicht auf die Schulpflicht nach wie vor für vertretbar.

Die Schulpflicht gilt laut derzeitiger niedersächsischer Erlasslage nur für Kinder und Jugendliche außerhalb von den Erstaufnahmeeinrichtungen. Dies führt zu der unsäglichen Situation, dass in den niedersächsischen Erstaufnahmeeinrichtungen derzeit 175 Kinder und Jugendliche aus den sogenannten sicheren Herkunftsländern vom Schulbesuch ausgeschlossen sind (Stand: 04.01.2019). Über 27 Kinder und Jugendliche besuchen seit mehr als sechs Monaten, 14 Kinder und Jugendlichen seit über einem Jahr keine Schule.

Zwar gibt es das Bildungsangebot der „Interkulturellen Lernwerkstatt“, auf das im Antwortschreiben auch verwiesen wird. Dieses ist aber nur höchstens für die ersten sechs Monate ausgelegt, was im Schreiben ebenfalls deutlich steht. Es werden weder Mathematik noch andere Naturwissenschaften oder Fremdsprachen angeboten. Die „Interkulturelle Lernwerkstatt“ als „ein dem Angebot in den öffentlichen allgemein bildenden Schulen sowohl inhaltlich als auch wesensgleiches und niveauentsprechendes Bildungsangebot“ darzustellen, wie das Innenministerium dies tut, kommt in unseren Augen einer Verhöhnung der Betroffenen gleich. Ferner ist fraglich, wie die wenigen Lehrkräfte, die dafür eingestellt sind überhaupt so eine hohe Zahl an Kindern und Jugendlichen unterrichten sollen.

Es ist unverfroren, dass die niedersächsische Landesregierung noch immer keine Lösung für das schon lange bekannte Problem aufzeigt oder gar in Aussicht stellen kann, sondern weiterhin so tut, als ob alles in Ordnung sei. Kinder und Jugendliche gehören nicht dauerhaft in Erstaufnahmeeinrichtungen, sofern sie dort keine angemessene Schulbildung erhalten. Die Konsequenz muss eine zügige Verteilung in die Kommunen sein, oder die Einrichtung von Bildungsangeboten in den Landeseinrichtungen, die der Regelbeschulung tatsächlich gleichwertig sind.

bei weiteren Fragen wenden Sie sich bitte an:
Laura Müller  Tel.: 0511 98 24 60 35

Anfrage FDP „Beschulung von Kindern und Jugendlichen aus sicheren Herkunftsländern“ als PDF

 

Weitere Informationen zum Thema:

Beschulung in Erstaufnahmeeinrichtungen

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