Auch in Nordrhein-Westfallen haben Bürger:innen Verpflichtungserklärungen abgegeben, damit Schutzsuchende über nordrhein-westfällische Landesaufnahmeprogramme in Sicherheit in Deutschland einreisen können.
( Aktueller bundesweiter Überblick über laufende Landesaufnahmeprogramme s. hier unter 4.) .)
Da die etwa hier bereits beschriebenen juristischen Probleme im Zusammenhang mit der Geltungsdauer der Verpflichtungserklärung, den Auswirkungen der an die Einreise anschließende Anerkennung als international Schutzberechtigte usw auch in diesen Fällen einschlägig waren und nordrhein-westfällische Bürg:innen sich ebenfalls mit Rückforderungsbescheiden konfrontiert sahen, freuen wir uns nun darauf aufmerksam machen zu können, dass das Verwaltungsgericht Köln in fünf Fällen mit Bonner Flüchtlingsbürgen als Kläger:innen den Letzteren Recht gegeben hat.
Hier sind sowohl die vier schon ergangene – und z.T. schon rechtskräftig gewordene – Urteile des Verwaltungsgerichts Köln, sowie ein Zeitungsartikel zum 5. Fall, zu finden:
VG Köln, Urteil vom 25.9.2018, Az. 5 K 2237-18
VG Köln, Urteil vom 25.9.2018, Az. 5K 14113-17
VG Köln, Urteil vom 25.9.2018, Az. 5 K 2572-18
VG Köln, Urteil vom 25.9.2018, Az. 5 K 15672-17
Artikel im General Anzeiger Bonn vom 14.12.2018
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