Broschüre: „Der Asylfolgeantrag“

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Erläuterungen zu den Voraussetzungen für die erneute Prüfung von Asylanträgen und zum Ablauf des Folgeverfahrens

 

Die Neuerscheinung „Der Asylfolgeantrag“ erläutert die Voraussetzungen, die zu beachten sind, wenn nach Abschluss eines Asylverfahrens ein neuer Asylantrag gestellt werden soll. Daneben wird der Ablauf des Folgeverfahrens behandelt. Die Broschüre bietet somit eine Hilfestellung für die Beratungspraxis, wenn es um die Frage geht, unter welchen Umständen ein Asylfolgeantrag möglich und sinnvoll ist.

Das Gesetz sieht grundsätzlich die Möglichkeit vor, dass auch nach Abschluss eines früheren Asylverfahrens ein Asylfolgeantrag gestellt werden kann. Dies gilt insbesondere, wenn sich neue Gründe ergeben haben, die sich positiv auf die Anerkennungschancen auswirken und die im früheren Verfahren nicht vorgebracht werden konnten. Allerdings wurden im Gesetz auch hohe Hürden errichtet, an denen ein Folgeantrag schon scheitern kann, bevor es überhaupt zu einem neuen Asylverfahren kommt.

Die Broschüre von Kirsten Eichler (GGUA Münster) erläutert vor diesem Hintergrund die formalen und rechtlichen Voraussetzungen, die erfüllt sein müssen, damit ein Folgeverfahren eröffnet wird. Daneben wird der Ablauf des Verfahrens erläutert und es wird auf die Rechtsstellung von Personen eingegangen, die einen Folgeantrag gestellt haben.

Weitere Abschnitte beschäftigen sich mit dem Zweitantrag (nach abgeschlossenem Asylverfahren in einem anderen Staat) sowie mit dem isolierten Wiederaufgreifensantrag, mit dem Abschiebungsverbote nach §60 Abs. 5 und 7 AufenthG geltend gemacht werden können.

Die Broschüre wurde herausgegeben vom Deutschen Roten Kreuz und dem Informationsverbund Asyl und Migration e.V.


Die Broschüre zum Download sowie Hinweise zur Bestellung von gedruckten Exemplaren finden Sie unter dem nachfolgenden Link.

Broschüre „Der Asylfolgeantrag“

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2 Gedanken zu „Broschüre: „Der Asylfolgeantrag““

  1. Lieber Flüchtlingsrat und Netz von Flüchtlingsinitiativen,
    in der Praxis ehrenamtlicher Hilfestellung kommt oft die Frage auf, was kann noch getan werden, wenn ein erster Asylantrag auch gerichtlich abgelehnt wurde. Dies vielleicht weil die Gründe beim ersten Mal nicht ausreichend vorgebracht worden sind.

    Antworten
    • Liebe Ute,
      in unserem Leitfaden für Flüchtlinge haben wir hier eine Zusammenstellung möglicher weiterer Handlungsschritte veröffentlicht.

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