Begleitete minderjährige Geflüchtete haben einen Anspruch auf Jugendhilfeleistungen des SGB VIII
Bundesweiter Handlungsleitfaden für die Kolleginnen und Kollegen in den Jugendämtern und der Asylsozialberatung
„Ein Großteil der geflüchteten Kinder und Jugendlichen, die in Begleitung ihrer Eltern nach Deutschland einreisen, erhält während der Unterbringung in Erstaufnahmeeinrichtungen und Gemeinschaftsunterkünften keine Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe, obwohl sie einen umfänglichen Anspruch auf Jugendhilfeleistungen hätten.Minderjährige sind in den Unterkünften durch die extrem beengten Verhältnisse, fehlende kindergerechte Räume und Rückzugsmöglichkeiten und mangelhaften Zugang zum Bildungs- und Gesundheitssystem von gesellschaftlicher Teilhabe ausgeschlossen und einem entwicklungsgefährdenden und destabilisierenden Umfeld ausgesetzt.
Der Arbeitskreis Kritische Soziale Arbeit München hat nach Auswertung diverser Rechtsgutachten und Rücksprache mit dem Bundesfachverband unbegleitete minderjährige Flüchtlinge e. V. (BumF) einen Leitfaden erarbeitet, der sich im Anhang befindet. Wir wenden uns an Sie mit der Bitte, diesen großflächig an alle Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter, die in diesem Bereich tätig sind, weiter zu leiten. Wir appellieren an alle, die mit geflüchteten Familien arbeiten, sich für die Rechte begleiteter geflüchteter Kinder und Jugendlicher einzusetzen und die Familien mit ihren Problemen nicht alleine zu lassen.“ (AK S München)
Ergänzender Hinweis und Empfehlung:
Handreichung vom BumF e.V. und Unicef (2017) mit Praxisbeispielen und -modellen
„Stärkung der Kinder- und Jugendhilfe in Flüchtlingsunterkünften
Wenn Sie individuell Beratung und Unterstützung brauchen, wenden Sie sich bitte an ...