Der Flüchtlingsrat Niedersachsen übt heftige Kritik am vom Bundesinnenministerium vorgelegten Referent:innen-Entwurf für ein Fachkräfteeinwanderungsgesetz (FEG), da er die im Oktober von der Bundesregierung im „Eckpunktepapier zur Fachkräftezuwanderung aus Drittstaaten“ formulierten Ziele verfehlt1 und zudem für Geflüchtete Verschärfungen vorsieht. Nach Auffassung des Flüchtlingsrats wird mit den nun im Entwurf vorgelegten gesetzlichen Änderungen weder Rechtssicherheit noch Klarheit geschaffen. Anstelle einer notwendigen Aufenthaltserlaubnis bleibt es lediglich bei einer Duldung für ausreisepflichtige Menschen in Ausbildung. „Es wird deutlich, dass der Gesetzentwurf vor allem von dem Gedanken der Verwertbarkeit von Geflüchteten auf dem Arbeitsmarkt geleitet wird und humanitäre Aspekte vollkommen außer acht lässt“, kritisiert Sigmar Walbrecht vom Flüchtlingsrat Niedersachsen.
Auch wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind, soll der Anspruch auf die Ausbildung nicht mehr uneingeschränkt bestehen. Der Willkür sind damit Tür und Tor geöffnet. Unbegleitete minderjährige Jugendliche aus sog. „sicheren Herkunftsstaaten“ sollen selbst dann einem kategorischen Beschäftigungsverbot unterliegen, wenn sie nie einen Asylantrag gestellt oder den Antrag vor der Entscheidung zurückgenommen haben. Ihnen würde dadurch der weitere Bildungsweg versperrt und jegliche Entwicklungsmöglichkeiten verbaut werden.
Weiterhin kritisiert der Flüchtlingsrat die sog. „Beschäftigungsduldung“, die für Geduldete unter viel zu restriktiven Voraussetzungen einen prekären Aufenthalt ermöglicht, der jedoch erst frühestens nach zwei Jahren Bewährungszeit zu einer Aufenthaltserlaubnis führen soll.
Auch für Menschen, die bereits während des Asylverfahrens eine Ausbildung aufgenommen haben, die dann aber auf Grund der Dublin-Verordnung in ein anderes EU-Land überstellt werden sollen, bietet der Gesetzentwurf keine Lösung. „Es kann keineswegs im öffentlichen Interesse sein, dass Menschen, die bereits deutsch gelernt, einen Schulabschluss erworben und einen Ausbildungsvertrag in der Tasche haben, nach jahrelangem Aufenthalt aufgefordert werden, in einem anderen europäischen Land wieder von vorne anzufangen“, konstatiert Sigmar Walbrecht.
Der Flüchtlingsrat Niedersachsen fordert, mit der Einführung eines Einwanderungsrechts eine generelle Schlussstrichregelung für diejenigen Geflüchteten zu verknüpfen, die bereits in Deutschland leben, und auf kleinkarierte Restriktionen zu verzichten. „Wer hier in Deutschland seinen Lebensmittelpunkt hat, sollte auch in Deutschland leben und arbeiten dürfen.“
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1Die Bundesregierung erklärte in ihrem „Eckpunktepapier“ u.a. zum Ziel, „die inländischen Potenziale zu heben und zu sichern“, und führte dabei ausdrücklich auch „Personen mit Fluchthintergrund“ auf. Zudem sollte die bundeseinheitliche Umsetzung der sog. „3+2-Regelung“, also der Möglichkeit für ausreisepflichtige Geflüchtete über die Ausbildung ein Bleiberecht zu erlangen, verwirklicht und die Einbeziehung von Helfer:innen-Ausbildungen in diese Reglung umgesetzt werden.
Anlage:
- Stellungnahme der Zentralen Beratungsstelle „Ausländer*innen und Fachkräftesicherung“ der Caritas für die Diözese Osnabrück e.V.
- Stellungnahme der GGUA: Keine Spur von Spurwechsel
- Gemeinsame Stellungnahme der Verbände: „Vorschläge zu bundesgesetzlichen Änderungen zur Fachkräftesicherung und Bleiberechte von Geflüchteten in Deutschland“ 30_11_2018 Stellungnahme Verbaende FEG 30_11_2018 Endfassung
- Stellungnahme Pro Asyl zum FEG 30.11.2018
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