Presseerklärung
22. November 2018
PRO ASYL warnt die Union Parolen und Zerrbilder der extremen Rechten zu übernehmen
Im Konkurrenzkampf um den Parteivorsitz der CDU, stellte Friedrich Merz nun das Asylgrundrecht in Frage. Sein Hinweis auf das Grundgesetz wirkt so, als sei Deutschland der einzige Staat, der sich per Verfassung selbst verpflichtet habe, eine einzelfallbezogene Prüfung von Asylanträgen durchzuführen. Dem ist nicht so.
Alle Unterzeichnerstaaten der Genfer Flüchtlingskonvention haben sich mit ihrer Unterschrift verpflichtet, niemanden, dem Verfolgung droht, zurückzuweisen. Die Flüchtlingseigenschaft im Sinne der Genfer Flüchtlingskonvention (GFK) wird deshalb auch in einem Verfahren geprüft. Es handelt sich um eine völkerrechtliche Verpflichtung. In der EU ist das Asylrecht in Artikel 18 der Grundrechtecharta geregelt. Dieser Artikel bezieht sich auf die GFK. Die EU-Staaten gewähren also Asyl nach Maßgabe der GFK. Diese deckt auch den wesentlichen Gehalt des deutschen Asylrechts ab, das ja in seiner alten Fassung sehr schlicht war: Politisch Verfolgte genießen Asyl.
Wenn Friedrich Merz also den Eindruck erweckt mit der angeblichen Einzigartigkeit des deutschen Asylrechts gäbe es ein besonderes Problem, dann weiß er sowohl, dass dies Unsinn ist, bedient aber Angstszenarien, stellt Scheinprobleme als real dar.
PRO ASYL Geschäftsführer Günter Burkhardt warnt die Union, »Parolen und Zerrbilder der extremen Rechten zu übernehmen und damit die Fundamente des Rechtsstaates in Europa und in Deutschland zu unterminimieren.« Merz provoziert aus egoistischen, machtpolitischen Gründen mit diesem Thema, um auf Stimmenfang zu gehen.
Er muss sich der Frage stellen, ob er zu denen gehört, die einen historischen Schlussstrich unter die deutsche Vergangenheit ziehen wollen. Artikel 16 war das Bekenntnis des Grundgesetzes, politisch Verfolgte schützen zu wollen, nachdem viele Flüchtlinge aus Nazi-Deutschland keine Zuflucht gefunden hatten.
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