Schleswig-Holstein konkretisiert eigenes Landesaufnahmeprogramm

Das Bundesland Schleswig-Holsteins macht derzeit vor, dass auch die Länder tätig werden und im Rahmen der Aufnahme von Flüchtlingskontingenten aus dem Ausland Verantwortung übernehmen können: Die Regierungsfraktionen hatten Mitte 2018 auf Grundlage des Koalitionsvertrages im Landtag einen Antrag eingebracht, mit dem die Landesregierung gebeten wird, ein Landesaufnahmeprogramm gemäß § 23 Abs. 1 Aufenthaltsgesetz vorzubereiten, mit dem von 2019 bis 2022 insgesamt 500 besonders schutzbedürftige Geflüchtete, vor allem Frauen und Kinder, aufgenommen werden sollen, und zwar “on top”, das heißt ergänzend zu den Aufnahmen des Bundes. Die Landesregierung hat nun im Oktober 2018 einen ersten Bericht dazu vorgelegt. Sie hat erste Gespräche mit UNHCR Deutschland geführt. Dabei wurde der afrikanische Kontinent und dabei insbesondere Nordafrika und das Horn von Afrika (v.a. Libyen, Ägypten, Niger, Sudan, Tschad und Äthiopien) für das Landesaufnahmeprogramm empfohlen, auch um diesen zum Teil nur sehr wenig im öffentlichen Fokus stehenden Regionen Unterstützung zu leisten. Zwischenzeitlich wurde die Aufnahme aus Flüchtlingslagern in Ägypten und Äthiopien festgelegt. Zunächst war anvisiert worden, die Aufnahme auch auf die Region der syrischen Anrainerstaaten und Libyen zu beziehen. In Gesprächen mit dem UNHCR wurden nun jedoch die afrikanischen Staaten festgelegt.

Das kleine Schleswig-Holstein (2,9 Mio. Einwohner:innen) setzt mit dem neuen Landesaufnahmeprogramm ein wichtiges humanitäres Signal angesichts weltweit steigender Flüchtlingszahlen, während Europas führende politische Kräfte die Abschottung und Grenzschließungen vorantreiben. Es übernimmt damit Verantwortung für besonders schutzbedürftige Menschen und gibt den anderen Bundesländern ein positives Beispiel. Schleswig-Holsteins CDU-Innenminister Hans-Joachim Grote sagte am 05. Juli 2018 im Landtag:

„Was wir allerdings mitbringen, ist die entsprechende Haltung:
Wir stehen zu unserer Linie in Sachen humanitärer Flüchtlingspolitik.(…)

Deshalb freue ich mich über ein klares Signal des Schleswig-Holsteinischen Landtages für eine humanitäre und gesteuerte Flüchtlingsaufnahme.“

UNHCR prognostizierte den Resettlement-Bedarf derweil für 2018 auf rund 1,2 Mio. Flüchtlinge.

Der Flüchtlingsrat Niedersachsen kritisiert die niedersächsische Landesregierung vor dem Hintergrund der schleswig-holsteinischen Bemühungen für ihre eigene Passivität. Aus dem deutlich größeren Niedersachsen ist keinerlei Impuls zu hören, der die Initiative Schleswig-Holsteins aufgreifen könnte und damit einen eigenen Beitrag zur Linderung der Tragödie von Flüchtlingen leisten würde. Bereits Mitte 2015 lief in Niedersachsen auch das Landesaufnahmeprogramm für Angehörig von Syrer:innen aus, ohne jegliche Nachfolgeregelung. Alle Gespräche mit dem niedersächsischen Innenministerium verliefen bisher ergebnislos. Legale Einreisen von Geflüchteten nach Niedersachsen sind damit unmöglich, abgesehen von den auf Niedersachsen entfallenden Quoten der möglichen Bundesaufnahmeprogramme bzw. der Einreise im Rahmen der Familienzusammenführung.

Niedersachsen ergreift nur äußerst begrenzt eigene Initiativen. Zwar hat das niedersächsische Innenministerium jüngst in Form eines Erlasses seine eingeschränkten Kompetenzen im Bereich der Familienzusammenführung dahingehend genutzt, dass die Ausländerbehörden angewiesen wurden, bis Jahresende 2018 auf die inländische Überprüfung von humanitären und integrativen Voraussetzungen bei der Familienzusammenführung zu subsidiär Schutzberechtigten zu verzichten. Die Wirkungen dieser Maßnahme werden allerdings voraussichtlich begrenzt bleiben, weil die bürokratischen Verfahren zunächst bei einer Deutschen Auslandsvertretung aufgenommen werden müssen und sich die dortigen Terminengpässe als zentrale Hürde für den Start des Visumverfahrens erweisen. Eigene Aufnahmeinitiativen sind vom Erlass Niedersachsens nicht umfasst.

Bereits Ende April 2018 hatte der Flüchtlingsrat Niedersachsen gemeinsam mit dem Diözesan-Caritasverband Hildesheim die niedersächsische Landesregierung aufgefordert, sich auf Bundesebene dafür einzusetzen, dass Deutschland seine Aufnahmequote erhöht, und dass eine erheblich höhere Resettlement-Quote für 2018 und 2019 verabschiedet wird.

Der Flüchtlingsrat Niedersachsen fordert:

Auflegung eines landeseigenen Landesaufnahmeprogramms nach § 23 Abs. 1 AufenthG

Verlängerung und Modifizierung des Landesaufnahmeprogramms für Angehörige von in Niedersachsen lebenden Syrer:innen, insbesondere angesichts der Abschaffung des Rechtsanspruchs auf Familiennachzug für Familienangehörige subsidiär Schutzberechtigter

Hintergrund:

Neben Aufnahmen von Flüchtlingen auf Bundesebene können Länder im Einvernehmen mit dem Bundesinnenministerium auch eigene Aufnahmeanordnungen nach § 23 Abs. 1 AufenthG erlassen.

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