Stellungnahme zum Änderungsentwurf der niedersächsischen Härtefallkommissionsverordnung

Sehr geehrter Herr Minister Schünemann,

wir begrüßen die Vorlage eines ßnderungsentwurfs zur Nds. Härtefallverordnung und deren Entfristung über den 31.12.2009 hinaus und erlauben uns als Flüchtlings- und MigrantInnen/selbst/organisationen, unsere Anregungen hierzu zu übersenden.

Wir begrüßen die Möglichkeit, Eingaben nicht nur über die Kommissionsmitglieder, sondern auch unmittelbar an die Geschäftsstelle einreichen zu können, was im Einzelfall sicher zu einer Verfahrensbeschleunigung beitragen kann.

Die Streichung eines Nichtannahmegrundes (§ 5 Abs. 1 Satz 2 Nr. 5) senkt die Hürden für die Annahme von Härtefalleingaben, bleibt jedoch hinter den Vorschlägen zurück, die wir bereits in vorherigen Stellungnahmen zur Härtefallverordnung geäußert haben.

Wir halten weitergehende ßnderungen für erforderlich:

Zu den Mitgliedern der Härtefallkommission
Derzeit werden 3 der 8 stimmberechtigten Mitglieder sowie deren StellvertreterInnen direkt vom zuständigen Fachministerium berufen. Im Vergleich zur bundesweiten Praxis erscheint diese Zahl der „Direktmandate“ unverhältnismäßig hoch.
Die direkt berufenen Mitglieder sollten ebenfalls über Entsendeorganisationen geregelt werden, wobei den Flüchtlings- und MigrantInnen/selbst/organisationen mindestens das Entsenderecht für ein Mitglied nebst Stellvertretung zugeordnet werden sollte.

Zu den Nichtannahmegründen
Jenseits der Klärung der niedersächsischen Zuständigkeit für eine Härtefalleingabe sollten alle weiteren Nichtannahmegründe gestrichen werden, um den Zugang zur Kommission zu erleichtern.

Zum Abstimmungsquorum
Bei 8 stimmberechtigten Mitglieder werden derzeit 6 Stimmen und damit faktisch eine 3/4 Mehrheit für ein positives Härtefallersuchen benötigt.
Bei Anwesenheit von 5 Stimmberechtigten werden sogar 4 Stimmen benötigt, was einer 4/5 Mehrheit entspricht. Das in der Verordnung vorgesehene Quorum (2/3 Mehrheit der anwesenden Mitglieder) wird dem humanitären Auftrag der Kommission nicht gerecht.
Entscheidungen über ein Härtefallersuchen sollten mit einfacher Mehrheit getroffen werden.

Zur Lebensunterhaltssicherung
Unsere Forderungen nach Ausnahmen vom Erfordernis der eigenständigen Lebensunterhaltssicherung für Alleinerziehende, Alte, Behinderte, Kranke und Traumatisierte finden keine Berücksichtigung. Gerade bei diesen Personen sind jedoch die humanitären Härten häufig offensichtlich. Ein positives Votum kann und darf hier nicht an der Kostenfrage scheitern.
Durch eine Sozialklausel kann hier Abhilfe geschaffen werden.

Zum Zustimmungsverfahren durch den Innenminister
Einem positiven Härtefallersuchen der Härtefallkommission sollte der Innenminister/die oberste Landesbehörde “ sofern sich zwischenzeitlich kein gravierender neuer Sachstand ergeben hat – grundsätzlich zustimmen, da diesem Ersuchen eine intensive, fundierte und sorgfältige Prüfung durch die Kommission vorausgegangen ist.

Wir hoffen, dass unsere ßberlegungen in Ihre Beratungen einfließen werden.
Für Rückfragen stehen wir jederzeit gerne zur Verfügung und verbleiben

mit freundlichen Grüßen

AMFN e.V.
Flüchtlingsrat Nds. e.V.
kargah e.V.

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