Erfolgreiche Projektarbeit trägt Früchte: Landkreis Göttingen belegt den Spitzenplatz bei bewilligten Ausbildungsduldungen in Niedersachsen.

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Mit bisher 45 erteilten Ausbildungsduldungen zählt der Landkreis Göttingen zu den Leuchttürmen in Sachen Arbeitsmarktintegration in Niedersachsen. Nicht zufällig, gehört der Landkreis doch zum Projektgebiet des IvAF-Netzwerkes FairBleib Südniedersachsen-Harz. Hier spiegelt sich erfolgreiche Projektarbeit wider

Der Landtagsabgeordnete Belit Onay von den Grünen hat in einer kleinen Anfrage die Landesregierung nach Daten zur Umsetzung der Ausbildungsduldung gefragt und dazu am 05.10.2018 die schriftliche Antwort erhalten (siehe Anhang). Die Datenlage ist zwar unvollständig und es gibt auch kleinere Ungereimtheiten, aber Fakt ist jedenfalls, dass in Niedersachsen bis zum 31.08.2018 mind. 627 Ausbildungsduldungen erteilt worden sind. (Man darf sicher davon ausgehen, dass etliche weitere durch die Ausländerbehörden, die keine Angaben machen konnten, erteilt wurden, nicht zuletzt da es sich dabei auch um bevölkerungsreiche Kreise und Städte handelt wie Stadt und Region Hannover oder die Stadt Braunschweig.)

Sicher muss man vorsichtig sein, daraus den Schluss zu ziehen, dass bestimmte Ausländerbehörden die Ausbildungsduldung großzügiger erteilen als andere und nur diese ganz im Sinne des Gesetzgebers und der Landesregierung für eine „ausbildungsfreundliche Umsetzung“ sorgen. So kann die Erteilung der Ausbildungsduldungen auch von anderen Faktoren abhängen, wie z.B. dem örtlichen Arbeits- und Ausbildungsmarkt oder der jeweiligen Altersstruktur und den Bildungsvoraussetzungen der Geduldeten in einem Landkreis oder aber auch Unterstützungsstrukturen vor Ort (u.a. die bereits oben erwähnten IvAF-Netzwerke).

Auf die Frage, ob die Landesregierung die Entwicklung hin zu einer „Ausbildungsaufenthaltserlaubnis“ für sinnvoll hält, antwortet sie, dass „derzeit nicht die Änderung der Rechtsgrundlage sondern die ausbildungsfreundliche Umsetzung der Bestimmungen des § 60a AufenthG“ im Vordergrund stünden. Aus den Erfahrungen, die der Flüchtlingsrat in den IvAF-Arbeitsmarktprojekten sammelt, lässt sich diesbezüglich grundsätzlich sagen, dass einige Ausländerbehörden die Erteilung von Beschäftigungserlaubnissen sehr restriktiv handhaben, so dass Ausbildungsverhältnisse trotz bestehenden Ausbildungsplatzangebotes gar nicht erst zustande kommen. Oftmals geht es dabei um Fragen der Identitätsaufklärung oder Passbeschaffung und dem Vorwurf, die Mitwirkungspflicht zu verletzen.

Extrem problematisch auch die Lage Asylsuchender im Dublin-Verfahren. Sie sind laut Erlass vollkommen von der Ausbildungsduldung ausgeschlossen. Nicht wenige von ihnen haben bereits während des Asylverfahrens die Ausbildung begonnen, um dann durch das Dublin-Verfahren von Abschiebung in ein anderes EU-Land bedroht zu sein. Hier äußerten bereits etliche Betriebe, dass sie – oftmals sehr motivierte – Auszubildende verlieren, sie sinnlose Ausgaben hatten und darüber hinaus noch die Schwierigkeit haben, die Ausbildungsplätze neu zu besetzen. Es stellt sich vor dem Hintergrund des Fachkräftemangels in vielen Berufen die Frage, ob es nicht aus Gründen des öffentlichen Interesses sinnvoll wäre, generell Ausbildungsaufenthaltserlaubnis zu erteilen und in Dublin – Fällen automatisch vom Selbsteintritt Gebrauch zu machen.

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