Erlass des MI Rheinland-Pfalz zum Thema irakische Paesse

Nachfolgend ein Erlass des MI Rheinland-Pfalz zum Thema „irakische Pässe“:

Sehr geehrter Herr Wolf,
das Bundesministerium des Innern hat die Gültigkeit der als ßbergangslösung gedachten Reisepässe der Serie „S“ der Republik Irak durch Allgemeinverfügung mit Wirkung vom 1. April 2007 widerrufen. An deren Stelle sollen die Reisepässe der Serie „G“ treten. Die ADD ist darüber unterrichtet worden. Dieses wirft für die Praxis eine Reihe von Probleme auf, die dem BMI aus dem Kreis der Länder vorgetragen wurden, die jedoch noch nicht abschließend geklärt werden konnten, weshalb eine Unterrichtung der Ausländerbehörden zurückgestellt werden musste. Für Personen, die sich bereits rechtsmäßig in der Bundesrepublik aufgehalten haben, sind Pässe der Serie „S“ für den Aufenthalt gleichwohl als ausreichend anzusehen, bis der im Pass enthaltene und zu einem Aufenthalt in Deutschland berechtigtende Aufenthaltstitel bzw. ein entsprechendes Visum abläuft oder ein Aufenthalt, der am 31. März 2007 rechtmäßig war, endet. Problematisch ist jedoch, dass einige Bundesländer übereinstimmend berichtet haben, dass seitens der irakischen Auslandsvertretungen auch weiterhin nur Pässe der Serie „S“ ausgestellt werden und eine Ausstellung von Pässen der Serie „G“ offensichtlich noch nicht erfolgt und unklar ist, ab wann überhaupt damit gerechnet werden kann. Die Ausländerreferentenbesprechung hat sich bezüglich des Vollzugs der Bleiberechtsregelung dafür ausgesprochen, dass bei irakischen Staatsangehörigen vor diesem Hintergrund nicht von einem Verstoß gegen die Passpflicht ausgegangen werden kann, wenn beispielsweise ein Pass der Serie „S“ vorgelegt wird, sondern die Aufenthaltserlaubnis beim Vorliegen der sonstigen Voraussetzungen zu erteilen ist. Eine abschließende Rückäußerung des BMI, wie bei dieser Sachlage passrechtlich konkret zu verfahren ist, steht jedoch noch aus, ist aus hiesiger Sicht aber erforderlich. Um Rechtsnachteile für die betroffenen Personen zu vermeiden, bitte ich in allen aktuell zur Entscheidung anliegenden Fällen einen Ausweisersatz auszustellen.

Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
Horst Muth
Ministerialrat
Ministerium des Innern und für Sport Rheinland-Pfalz
Leiter des Referates 316 – Ausländer und Asylrecht
Tel: 06131/16-3373
Fax: 06131/16-3390
Horst.Muth@ism.rlp.de

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