Landtagsanfrage „Aufnahme syrischer Flüchtlinge“

Die Landesregierung hat im Rahmen einer Antwort vom 07. Mai 2018 ausführlich zum Thema „Aufnahme syrischer Flüchtlinge“ Auskunft gegeben. Nachfolgend geben wir eine Übersicht über die relevanten Informationen.

Frage 1:

Zum 28.02.2018 lebten nach den Zahlen des Ausländerzentralregisters (AZR) rund 76.000 Syrer:innen in Niedersachsen. Zum 31.12.2010 lag die Zahl noch bei rund 5.500 Personen mit syrischer Staatsangehörigkeit. Bei weitem nicht alle dieser Person haben einen humanitären Aufenthaltstitel.

Frage 2:

Von Januar 2011 bis März 2018 wurden rund 55.000 asylsuchende Personen aus Syrien in Niedersachsen im EASY-System registriert. Das EASY-System ist eine IT-Anwendung zur Erstverteilung der Asylbegehrenden auf die Bundesländer. Bei den EASY-Zahlen ist immer zu beachten, dass Fehl- und Doppelerfassungen möglich sind, weil zu diesem Zeitpunkt noch keine erkennungsdienstliche Behandlung erfolgt ist und die persönlichen Daten noch nicht erhoben worden sind. 2017 entfielen nach dem Königsteiner Schlüssel 9,33138% der Asylsuchenden auf Niedersachsen.

Frage 3:

Die Beantwortung dieser Frage gibt ausführlich Auskunft über die Anzahl der Asylanträge syrischer Staatsangehöriger im Zeitraum Januar 2011 bis März 2018. Weiterhin gibt es eine Übersicht über die getroffenen Entscheidungen in den Asylverfahren der in Niedersachsen lebenden Syrer:innen im gleichen Zeitraum. Anhand der niedersachsenspezifischen Zahlen wird auch deutlich, wie viele Personen in Niedersachsen von der Änderung der Entscheidungspraxis des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (BAMF) seit 2016 betroffen sind. Rund 20.000 Personen erhielten im Zeitraum 2016 bis März 2018 lediglich einen subsidiären Schutzstatus.

Sie mussten zunächst den Weg zu den Verwaltungsgerichten bzw. in vielen Fällen gar bis zum Oberverwaltungsgericht Lüneburg gehen, um einen höheren Schutzstatus zu erlangen. Viele diese Personen sind mutmaßlich vom Ausschluss der Familienzusammenführung betroffen. Seit 01.08.2018 haben sie wieder eine geringfügige Chance ihre nächsten Verwandten auf legalem Wege nach Deutschland zu holen.

Frage 4:

Abschiebungen aus Niedersachsen nach Syrien werden seit 2012 nicht mehr durchgeführt. 2010 und 2011 gab es noch vereinzelt Abschiebungen nach Syrien. Erinnert sei an den Fall von Anuar Naso. Die Zahlen des nds. Innenministeriums für die Jahre 2012 bis 2018 beziehen sich ausschließlich auf Abschiebungen in Dublin-Vertragsstaaten bzw. Abschiebungen von Personen, die eine Schutzberechtigung in einem anderen Staat erhalten haben.

Frage 5:

Zum 26.04.2018 waren im Melderegister rund 73.000 Personen mit syrischer Staatsangehörigkeit in Niedersachsen gemeldet, die seit dem 01.01.2011 eine Wohnung bezogen haben.

Zum 28.02.2018 lebten rund 1.250 Syrer:innen in Niedersachsen, die eine Aufnahmezusage nach § 23 Abs. 2 AufenthG erhalten hatten.

Zum 28.02.2018 lebten rund 190 Syrer:innen in Niedersachsen, die eine Aufnahmezusage als Resettlement-Flüchtlinge erhalten hatten.

Zum 28.02.2018 lebten 40 Syrer:innen in Niedersachsen, die auf Grundlage von § 22 AufenthG aufgenommen wurden.

Zum 31.03.2018 wurden nach der Statistik des Auswärtigen Amtes insgesamt rund 5.250 Visa durch die deutschen Auslandsvertretungen erteilt für Personen, die im Rahmen der niedersächsischen Anordnung zur Erteilung von Aufenthaltserlaubnissen für syrische Flüchtlinge eine Aufnahme durch ihre in Niedersachsen lebenden Verwandten beantragt haben. Wie viele Personen davon anschließend ein Asylverfahren durchlaufen haben, ist der Landesregierung nicht bekannt. Auch ist ihr nicht bekannt, wie viele dieser Personen Niedersachsen wieder verlassen haben. Das niedersächsische Aufnahmeprogramm ist zum 30.06.2015 ausgelaufen und wurde seither nicht neu aufgelegt. In fünf anderen Bundesländern bestehen dagegen weiterhin Aufnahmeprogramme, sh. hier.

Zum 28.02.2018 lebten rund 17.000 Syrer:innen mit subsidiärem Schutzstatus in Niedersachsen.

Frage 6:

Zu Fragen des Familiennachzugs zu Syrer:innen in Niedersachsen kann die Landesregierung keine Auskunft erteilen. Sie kann keine Aussage dazu treffen, wie viele Personen seit 2011 familiennachzugsberechtigt bzw. vom Familiennachzug ausgeschlossen waren. Die Landesregierung verweist auf das AZR, dass nur einen zu einem bestimmten Stichtag vorhandenen Bestand abbilde, nicht aber die in einem bestimmten Zeitraum erteilten Aufenthaltstitel, Aufenthaltsgestattungen oder Duldungen. Aus den Daten des AZR ergebe sich zudem nicht die familiäre Situation der Syrer:innen.

Auch zur Frage, wie viele Personen seit 2011 im Rahmen des Familiennachzugs nach Niedersachsen nachgeholt wurden, liegen der Landesregierung nach eigenen Angaben keine Angaben vor.

Auch bei der Frage zu erteilen Einreisevisa verweist die Landesregierung auf die Bundeszuständigkeit und gibt an, keine eigenen Erkenntnisse zu haben.

Wie – bezogen auf diese spärlichen Antworten – eine sinnvolle und gelingende Aufnahmeplanung mit Unterstützung des Landes in den Kommunen gelingen soll, die nicht immer nur vorträgt, man sei überfordert, ist fraglich. Der Flüchtlingsrat Niedersachsen hat in seiner Broschüre „Zufluchtsort Kommune. Gelingende Aufnahme von Geflüchteten in Niedersachsen“, S. 32. f., ausführlich dargestellt, wie wichtig eine frühzeitige Planung im Bereich der Familienzusammenführung ist, um den ankommenden Familienmitgliedern umgehend alle notwendige Unterstützung zuteil werden zu lassen.

Frage 7:

Die Landesregierung hat keine Informationen dazu, wie viele Syrer:innen in Niedersachsen unter die Dublin-Regelung fallen.

Frage 8:

Der Bund hatte 2013 und 2014 drei humanitäre Aufnahmeprogramme für insgesamt 20.000 besonders schutzbedürftige syrische Flüchtlinge aufgelegt. Davon sind aus dem ersten und zweiten Bundesaufnahmekontingent 882 Personen und aus dem dritten Bundesaufnahmekontingent 811 Personen in Niedersachsen aufgenommen werden. Wie viele dieser Personen anschließend ein Asylverfahren in Deutschland durchlaufen haben, ist der Landesregierung nicht bekannt.

Frage 11:

Derzeit beabsichtigt die Landesregierung keine Verlängerung oder Neuauflage der niedersächsischen Anordnung zur Erteilung von Aufenthaltserlaubnissen für syrische Flüchtlinge, die eine Aufnahme durch ihre in Niedersachsen lebenden Verwandten beantragen. Wie oben geschildert, bestehen in fünf anderen Bundesländern weiterhin derartige Programme. Alle Bundesländer bis auf Bayern hatten Länderaufnahmeprogramme eingerichtet. Die Landesregierung verweist diesbezüglich darauf, dass sie überdurchschnittlich viele Personen aufgenommen habe: 22,17 % der Visa seien für Personen ausgestellt worden, die nach Niedersachsen einreisen wollten. Diese Zahl liege oberhalb der Quote nach Königsteiner Schlüssel, nach der für gewöhnlich Schutzsuchende auf die Bundesländer verteilt werden. Der Flüchtlingsrat Niedersachsen hat die Landesregierung in den vergangenen Jahren wiederholt für ihre diesbezügliche Haltung kritisiert.

Frage 12:

Die Bundesländer Berlin, Brandenburg, Hamburg, Schleswig-Holstein und Thüringen verfügen aktuell über eine Länderaufnahmeanordnung. Weiterhin enthalten ist in der Antwort eine Länderübersicht, wie viele Personen die Bundesländer außer Bayern im Rahmen der Länderprogramme aufgenommen haben.

Frage 13:

Im Rahmen des europäischen Relocation-Programmes (2015-2017) hat Niedersachsen bislang 1.086 Personen aus Griechenland und Italien aufgenommen, darunter waren 339 Personen syrischer Herkunft.

Frage 14:

Die Landesregierung erläutert noch einmal ausführlich den Stand der Dinge im Hinblick auf die mögliche Entlastung von Bürg:innen, die für die Einreise von syrischen Flüchtlingen gebürgt haben und nun zum Teil mit hohen Rückforderungen seitens der Sozialbehörden konfrontiert sind. Die Innenminister:innenkonferenz hatte im Dezember 2017 die Länder Niedersachsen und Hessen gebeten, federführend mit dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) Gespräche zur Lösung dieser Thematik zu führen. Innenminister Pistorius und sein Staatssekretär haben diesbezüglich verschiedene Gespräche geführt. Der Stand ist, dass die Jobcenter derzeit nach Feststellung der Erstattungsansprüche gegenüber den Verpflichtungsgeber:innen die Ansprüche befristet niederschlagen bis eine endgültige Klärung der Rechtslage durch das Bundesverwaltungsgericht erfolgt ist. Das BMAS hat daraufhin die nachgeordnete Bundesagentur für Arbeit informiert und nachrichtlich die für das SGB II zuständigen obersten Landesbehörden und die kommunalen Spitzenverbände angeschrieben.

Weiterhin verweist die Landesregierung auf die Verantwortlichkeit des Bundes für die Lösung der Thematik. Die Landesregierung werde sich weiter dafür einsetzen, dass Verpflichtungsgeber:innen nicht unbillig und unangemessen in die Pflicht genommen würden.

 

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Landtags-Drucksache 18/838

Weitere parlamentarische Anfragen zu unterschiedlichen Themen dokumentiert der Flüchtlingsrat Niedersachsen hier.

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