Recht auf Schulplatz für neuzugewanderte Kinder und Jugendliche

Mancherorts herrschen noch immer Unklarheiten darüber, wer nach der kommunalen Verteilung von geflüchteten Kindern und Jugendlichen für die Einschulung und damit auch für eine angemessene Förderung zuständig ist. Dies führt leider immer wieder zu sehr langen Verzögerungen, bis die Schulpflichtigen tatsächlich eine Schule besuchen können.

Im aktuellen Schulverwaltungsblatt  (8/2018) teilt das niedersächische Kultusministerium bezüglich des Rechts auf einen Schulplatz für neu zugewanderte Schülerinnen und Schüler mit, dass die Schule, bei der sich die Kinder und Jugendlichen bzw. deren Eltern zuerst vorstellen, dafür zuständig ist, einen angemessenen Schulplatz zu organisieren. 

 

2018-08-Recht auf Schulplatz für neu zugewanderte Schülerinnen und Schüler

Sofern in ihrer Kommune Probleme bei der Einschulung bestehen, bitten wir um Kontaktaufnahme:
Laura Müller
lm(at)nds-fluerat.org
Tel.: 0511 98 24 60 35

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