Niedersachsen muss Bleiberechtsinitiative Schleswig-Holsteins unterstützen

Der schleswig-holsteinische Landtag hat Anfang Juli 2018 einen Beschluss für eine Bundesratsinitiative zur Verbesserung der Bleiberechtsregelungen im Aufenthaltsgesetz gefasst (Landtags-Drucksache S-H 19/829). Die dortigen Jamaika-Koalitionsfraktionen fordern mit ihrem Beschluss ihre Landesregierung auf, eine Bundesratsinitiative einzubringen, um den Kreis der potentiell Anspruchsberechtigten nach § 25a und § 25b AufenthG zu erweitern. Dazu soll die Regelung in § 25b AufenthG so ergänzt werden, dass jungen Erwachsenen bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres ein Bleiberecht gewährt werden kann, wenn sie die Voraussetzungen des § 25a Abs. 1 AufenthG für ein Bleiberecht erfüllen, wobei ein Antrag auf Aufenthaltserlaubnis vor Vollendung des 27. Lebensjahres gestellt werden muss. Bisher steht diese Regelung nur bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres offen.

Der Flüchtlingsrat Niedersachsen hat in Schreiben an Innenminister Pistorius sowie die vier Landtagsfraktionen von SPD, CDU, Bündnis 90/ Die Grünen und FDP gefordert, dass das Land Niedersachsen diese Initative Schleswig-Holsteins im Bundesrat unterstützen soll. Von Seiten der niedersächsischen SPD-Fraktion gab es daraufhin bereits positive Signale, dieses Vorhaben unterstützen zu wollen.

Die bisherige Altersbeschränkung der Bleiberechtsregelung gem. § 25a AufenthG stellt derzeit etwa für einen Großteil der als unbegleitet minderjährig eingereisten Geflüchteten eine erhebliche Einschränkung dar. Unbegleitet einreisende Minderjährige sind zum Zeitpunkt der Einreise mehrheitlich 16 und 17 Jahre alt, so dass viele von der bestehenden Bleiberechtsregelung ausschließlich aufgrund ihres Alters und unabhängig von jeglichen erbrachten Integrationsleistungen ausgeschlossen werden. Die Ausweitung der Bleiberechtsregelung auf das 27. Lebensjahr ist auch unter Berücksichtigung des SGB VIII äußerst sinnvoll. So sieht das Kinder- und Jugendhilfegesetz einen Regelrechtsanspruch auf Hilfe bis zum 21. Lebensjahr, in Ausnahmefällen bis 27 Jahre, vor. Demzufolge würde eine Erweiterung der bisherigen Bestimmungen auch eine bessere, aus Sicht des Flüchtlingsrats Niedersachsen auch notwendige, Abstimmung der aufenthaltsrechtlichen Regelungen mit dem Schutz- und Entwicklungsrecht aus der Kinder- und Jugendhilfe zur Folge haben. Gerade in der sensiblen Phase des Erwachsenwerdens sind Bleiberechtsperspektiven ein entscheidender Faktor, um Integrationsbemühungen und die Fortsetzung der (Aus-)Bildungswege zu fördern und zu bestärken.

Die bisherigen bundesweit geltenden stichtagsunabhängigen Bleiberechtsregelungen nach §§ 25 a,b AufenthG finden auch in Niedersachsen viel zu selten Anwendung. Dabei ist das Phänomen der Langzeit- und Kettenduldungen in Niedersachsen ungelöst und bedarf dringend mehr politischer Aufmerksamkeit. Zum 28.02.2018 lebten über 5.500 Personen vier Jahre oder länger geduldet in Niedersachsen (sh. Landtags-Drucksache 18/886, Antwort auf Frage 1d). Land und Kommunen, Politik und Gesellschaft dürften ein gemeinsames Interesse daran haben, Kettenduldungen nach Möglichkeit zu vermeiden und die langjährig Geduldeten dabei zu unterstützen, ihren faktischen Aufenthalt endlich zu legalisieren. Die Landesregierung betont, dass sie großes Interesse daran habe, Personen, die während eines langjährigen Aufenthaltes gute Integrationsleistungen erbracht haben, eine langfristige Aufenthaltsperspektive zu bieten (Landtags-Drucksache 18/886, Vorbemerkung der Landesregierung).

Zum Thema einer solchen Bleiberechtsinitiative verhält sich der niedersächsische Koalitionsvertrag der rot-schwarzen Landesregierung nicht. Da sie in Schleswig-Holstein von den Mehrheitsfraktionen aus CDU, Bündnis 90/ Die Grünen und FDP inhaltliche Unterstützung findet und auch die SPD sich in ihrem Bundestagswahlprogramm 2017 (S. 77) für eine Altfallregelung für Menschen, die seit mindestens zwei Jahren in Deutschland leben, hier nicht straffällig geworden sind und Arbeit haben oder zur Schule gehen, ausgesprochen hat, spricht nichts dafür, dass eine Unterstützung des Vorhabens durch das Land Niedersachsen nicht möglich sein sollte.

Bitte schreiben Sie an dieser Stelle nur allgemeine Kommentare.
Wenn Sie individuell Beratung und Unterstützung brauchen, wenden Sie sich bitte an ...

Schreibe einen Kommentar

Jetzt spenden und unsere Arbeit unterstützen!