Regionales Initiativen-Treffen in Wolfsburg setzt wichtigen Impuls für weitere Arbeit

Einen Monat nach einem sehr gelungenen regionalen Initiativentreffen für den Raum Lüneburg und Umgebung trafen sich Aktive aus Initiativen und Gruppen aus Wolfsburg sowie den umliegenden Landkreisen Gifhorn, Hildesheim und Helmstedt am Samstag, 16. Juni 2018, auf Einladung der Flüchtlingshilfe Wolfsburg e.V., des Vereins Niedersächsischer Bildungsinitiativen e.V. und des Flüchtlingsrats Niedersachsen e.V. im Café Anna im Gemeindehaus am Reislinger Markt in Wolfsburg zum regionalen Initiativentreffen. Das Treffen konnte im Rahmen des Netzwerkes AMBA – Aufnahmemanagement & Beratung für Asylsuchende in Niedersachsen realisiert und finanziert werden.

© Sascha Schießl

Nach einer ausführlichen Vorstellungsrunde wurde zu verschiedenen Themenblöcken inhaltlich gearbeitet. Im ersten Themenblock warfen die Teilnehmer:innen einen Blick auf das Thema der Familienzusammenführung. Der Flüchtlingsrat Niedersachsen stellte die jüngsten Gesetzesbeschlüsse des Bundestags vor. Am Vortag des Treffens, dem 15. Juni 2018, hatte der Bundestag das „Familiennachzugsneuregelungsgesetz“ mit den Stimmen der Großen Koalition verabschiedet. Das Gesetz wurde von der Menschenrechtsorganisation PRO ASYL in der Sachverständigenanhörung des Bundestagsinnenausschusses am 11. Juni 2018 scharf kritisiert, schafft es doch den Anspruch auf Familienzusammenführung für die Gruppe der subsidiär Geschützten endgültig ab. Der Anspruch wird ersetzt durch ein Gnadenrecht, über das monatlich bis zu 1.000 Angehörige subsidiär Geschützter ein Visum zur Einreise nach Deutschland erhalten sollen. Details über das zukünftige Verfahren sind bisher unklar. Das Gesetz und die Auswahlkriterien für die Aufnahme in das monatliche Kontingent sind so kompliziert ausgestaltet, dass sie den Geflüchteten und ihren Unterstützer:innen bereits vor Inkrafttreten der Regelung große Kopfschmerzen bereiten. Es handelt sich um ein nicht im Bundesrat zustimmungspflichtiges Gesetz. Es soll zum 01.08.2018 die bisherige vollständige Aussetzung des Nachzugs zu subsidiär Geschützten bis 31.07.2018 ablösen. Dass die Familienzusammenführung für Personen, denen in Deutschland Schutz vor Folter, Todesstrafe und Lebensgefahr in kriegerischen Konflikten (= subsidiärer Schutz) gewährt worden ist, mit ihrer engsten Familie nur in Deutschland möglich ist, wurde von den Gesetzgeber:innen damit erneut in Frage gestellt.

Im Rahmen des ersten Themenblocks warf Günter Schütte von der Flüchtlingshilfe Wolfsburg e.V. weiterhin einen Blick auf das Thema der Verpflichtungserklärungen, die Menschen im Rahmen des bis 30.06.2015 laufenden Landesaufnahmeprogramms für syrische Flüchtlinge abgegeben hatten, um ihnen eine gefahrlose Einreise im Rahmen eines ordentlichen Visumverfahrens zu ermöglichen. Die Verpflichtungsgeber:innen gingen dabei jeweils davon aus, dass ihre Verpflichtung zur Kostentragung aller Kosten des Lebensunterhalts nur so lange gelten würden, bis die einreisenden Personen in Deutschland als Flüchtlinge anerkannt würden. Im Nachgang eines Urteils des Bundesverwaltungsgerichts von Anfang 2017 (Az. BVerwG 1 C 10.16) erwies sich diese Annahme als falsch und die Verpflichtungsgeber:innen wurden zunehmend von den Behörden herangezogen, um geleistete Sozialleistungen zurückzuzahlen. Allein in Niedersachsen entstand daraus eine Summe von mehreren Mio. EUR, die zurück an die Staatskasse geleistet werden sollte. Im Rahmen einer politischen Lösung, die Innenminister Pistorius gemeinsam mit seinem hessischen Amtskollegen im Auftrag der Innenminister:innenkonferenz mit dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales und anderen Vertreter:innen der Bundesregierung ausgehandelt hatte, wurde im Frühjahr 2018 vereinbart, dass bestehende Forderungen der Sozialleistungsbehörden vorerst befristet niedergeschlagen werden bis zur Klärung weiterer Rechtsfragen, die bei den Gerichten anhängig sind. Dieses Vorgehen führte aber noch nicht zu einer abschließenden Klärung, sondern hat diese nur verschoben. Allein in Wolfsburg sind rund 40 Personen mit zum Teil extrem hohen Forderungen konfrontiert. Eine Gerichtsentscheidung des Verwaltungsgerichts Hannover zugunsten eines Verpflichtungsgebers im April 2018 macht nun Hoffnung, dass auch rechtlich eine Klärung bald möglich ist. Bisher ist diese Entscheidung allerdings noch nicht rechtskräftig geworden. Für Verpflichtungsgeber:innen aus Wolfsburg plant das dort zuständige Verwaltungsgericht Braunschweig eine Terminierung der mündlichen Verhandlungen in den anhängigen Gerichtsverfahren nach bisherigem Kenntnisstand für September 2018. Die Betroffenen werden also noch über einen längeren Zeitraum in Unklarheit bleiben. Sie fühlen sich vom Land Niedersachsen allein gelassen, hat das Land sowie die Stadt Wolfsburg zur Zeit des laufenden Landesaufnahmeprogramms von 2013 bis 2015 doch regelrecht dafür geworben, Verpflichtungen einzugehen, um gefahrlose Einreisen von Schutzsuchenden mit Verwandten in Niedersachsen zu ermöglichen.

© Sascha Schießl

Ein zweiter Themenblock nahm das Thema von Arbeit und Ausbildung sowie die rechtlichen Rahmenbedingungen auf und diskutierte unterschiedliche Aspekte. Bemängelt wurden etwa fehlende Bildungsketten oder, dass manche Jugendämter in Niedersachsen bei unbegleitet eingereisten minderjährigen Geflüchteten bei Eintritt in die Volljährigkeit keinerlei Jugendhilfeleistungen mehr für die jungen Volljährigen vorsähen und diese damit aus einem positiven Unterstützungsrahmen unmittelbar herausfallen würden. Im Hinblick auf die Erfolgwahrscheinlichkeit von Ausbildungen gab es den Hinweis, dass ein Sprachniveau von mindestens B2 in der Regel Voraussetzung dafür sei, dass eine Ausbildung erfolgreich abgeschlossen werden könne. Aus Wolfsburg wurde von einem best practice-Beispiel berichtet, bei dem ein Gartenbaubetrieb aus eigener Motivation heraus einmal wöchentlich freitagnachmittags ergänzend fachbezogenen Deutschunterricht anbiete, um die Auszubildenden noch stärker zu unterstützen. Von Seiten des Flüchtlingsrats Niedersachsen erging der Hinweis, dass im Rahmen der vier niedersächsischen Arbeitsmarktnetzwerke, an denen der Flüchtlingsrat beteiligt ist, grundsätzlich jederzeit die Möglichkeit besteht, vor Ort passgenaue Schulungsangebote zu arbeitsmarktspezifischen Fragestellungen anzufragen. Die vier Arbeitsmarktnetzwerke sind in fast allen Regionen Niedersachens aktiv. Für die Regionen Wolfsburg, Gifhorn, Helmstedt, Hildesheim ist das Arbeitsmarktprojekt AZF3 – Arbeitsmarktzugang für Flüchtlinge jederzeit ansprechbar.

Als dritten Themenblock diskutierten die Teilnehmenden die Themen Wohnen und Unterbringung. Hier wurde festgehalten, dass in Großstädten wie Wolfsburg nahezu kein preisgünstiger, noch unbelegter Wohnraum zugänglich sei. Festgehalten wurde die gemeinsame Forderung nach einer Stärkung des sozialen Wohnungsbaus. Schaut man ins Umland der Großstädte oder noch weiter in die Peripherie, ist eine der größten Herausforderungen der Mangel beim Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV), der Geflüchtete vielfach betrifft und Teilhabe begrenzt. In Zusammenhang mit dem Thema Wohnen und Unterbringung wurde auch auf die aktuelle Caritas-Jahreskampagne „Jeder Mensch braucht ein Zuhause“ hingewiesen, die ein öffentlich sichtbares Bewusstsein für die Thematik schaffen will und auf das Menschenrecht auf Wohnen hinweist. Hingewiesen wurde auch auf das innovative Wohnzimmer-Projekt im Wolfsburger Stadtteil Rabenberg, wo der dortige Marktplatz für einige Zeit zur temporären Wohninstallation umgestaltet wird, um die Bewohner:innen des Stadtteils zu gemeinsamen Aktivitäten, gemeinsamen Gesprächen und dem gegenseitigen Kennenlernen zusammenzubringen und so dort neuen Ideen des Wohnens und Lebens Raum zu geben. Weiterhin wurde in der Diskussion der Teilnehmenden zum dritten Themenblock deutlich gemacht, wie wichtig es ist, über den Bereich der Geflüchteten hinaus zu schauen und Bündnispartner:innen und Zusammenschlüsse aus anderen gesellschaftlichen Bereichen zum Thema Wohnen und Leben für die gemeinsame Sache zu gewinnen, etwa die Wohnungslosenverbände.

© Sascha Schießl

Anschließend stellte der Flüchtlingsrat den Aktiven der Initiativen das Projekt „we`ll come united“ vor, im Rahmen dessen für den 29. September 2018 eine große antirassistische Parade in Hamburg geplant ist. Aktive aus allen Teilen Niedersachsens sind aufgerufen, dafür zu mobilisieren und teilzunehmen. Dazu beteiligt sich der Flüchtlingsrat Niedersachsen mit anderen Initiativen und Gruppen an Aktivierungsveranstaltungen in Hannover, Celle, Lüneburg und Wolfsburg. Für Samstag, 25. August 2018, 13-16 Uhr, wird herzlich erneut ins Café Anna eingeladen (Einladung folgt in Kürze).

Zum Abschluss des Treffens gab es überwiegend positives Feedback. Zu der guten Atmosphäre des Treffens trugen auch die guten räumlichen Möglichkeiten des Café Anna im Gemeindehaus am Reislinger Markt bei. Daher sei an dieser Stelle nochmals ein herzlicher Dank an die Gastgeber:innen gerichtet. Betont wurde im Rahmen der Feedbackrunde die bereits gute Vernetzung in Wolfsburg, die an diesem Samstag über die Stadtgrenze hinaus gestärkt werden konnte. Der Wunsch nach auch überregionaler Vernetzung war groß. Diesem wird der Flüchtlingsrat Niedersachsen nachgehen. Die zurzeit konzeptionell fokussierten regionalen Initiativentreffen (zuletzt im Mai 2018 Lüneburg; 2. Halbjahr 2018 zwei weitere Treffen in anderen Regionen Niedersachsens geplant) werden baldmöglichst wieder in einem landesweiten Treffen münden.

Beteiligte/Vertretene Initiativen/ Gruppen/ Projekte/ Träger/ Verbände:

aus Wolfsburg:

Flüchtlingshilfe Wolfsburg e.V.
Bildungswerk der Niedersächsischen Wirtschaft gGmbH, Standort Wolfsburg
-Flüchtlingshelfer Wolfsburg-Fallersleben

aus benachbarten Landkreisen:

L!FE CONCEPTS Kirchröder Turm
-Flüchtlingsinitative Königslutter
-Flüchtlingshelferkreis Calberlah

 

Für Rückmeldungen, Feedback und Kritik sind wir stets dankbar: amba (at) nds-fluerat.org
Wer ein regionales Initiativentreffen selbst in seiner Umgebung mitveranstalten möchte, kann sich gerne jederzeit melden.

Wie geht`s weiter?

Der Flüchtlingsrat Niedersachsen ist weiter auf Tour. In den kommenden Monaten sind weitere regionale Initiativentreffen in verschiedenen Regionen Niedersachsens geplant. Sobald Termine und Orte feststehen, laden wir über E-Mail-Verteiler und Homepage dazu ein.

Rückblick

Rückblick auf die Initiativentreffen der Flüchtlingsinitiativen der jüngeren Zeit

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