Caritas: Verlängerung der Überstellungsfrist erschwert Akt der Barmherzigkeit
Hannover, 22. Juni 2018. Die Caritas in Niedersachsen kritisiert die kürzlich auf der Innenministerkonferenz der Länder gefassten Beschlüsse zum verschärften Umgang mit dem Kirchenasyl. Beispielsweise, dass in bestimmten Fällen die Überstellungsfrist nach der Dublin III-Regelung für Personen im Kirchenasyl von sechs auf 18 Monate verlängert werden soll.
Dies bedeute für Betroffene, bis zu 18 Monate lang die kirchlichen Räumlichkeiten faktisch nicht verlassen zu können, was eine immense Belastung sei, so der Landessekretär der Caritas in Niedersachsen, Thomas Uhlen. Auch würden in der Folge Kirchengemeinden davor zurückschrecken, sich für ein Kirchenasyl einzusetzen, weil die Betreuung und Versorgung einer Einzelperson oder Familie über den Zeitraum von eineinhalb Jahren fast nicht zu leisten sei. Während eines Kirchenasyls bestehen keine Ansprüche auf Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz.
Allen Beteiligten sei dabei klar, dass Kirchenasyle nicht inflationär durchgeführt werden dürften. „Wir sehen Kirchenasyl als Ultima Ratio in wenigen Einzelfällen. Kirchenasyl bedeutet für die katholische Kirche einen Akt der Humanität, in besonderen Härtefällen denjenigen Personen Schutz zu gewähren, die von einer Abschiebung bedroht sind“, so Prälat Prof. Dr. Felix Bernard vom Katholischen Büro in Niedersachsen.
Thomas Uhlen
Landessekretär Caritas in Niedersachsen
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