Bund verschärft Praxis im Umgang mit Kirchenasyl

Wie dem Protokoll der letzten Innenministerkonferenz zu entnehmen ist, hat das BAMF seine Linie im Umgang mit Kirchenasyl weiter verschärft: Das BAMF wird danach künftig bei Kirchenasyl für geflüchtete im Dublinverfahren davon ausgehen, dass die 6-monatige Überstellungsfrist auf 18 Monate ausgedehnt wird, wenn

  • bei der Meldung des Kirchenasyls nicht deutlich wird, dass ein kirchlicher Ansprechpartner einbezogen ist,
  • innerhalb eines Monats nach der Kirchenasylmeldung kein Dossier zur Begründung eingeht oder
  • der Antragsteller das Kirchenasyl trotz abschlägiger Entscheidung des BAMF über sein Dossier nicht verlässt

Gemäß Artikel 29 Absatz 2 Satz 2 Dublin III-VO verlängert sich die Überstellungsfrist von sechs auf 18 Monate, wenn die Schutz suchende Person „flüchtig“ ist. Bislang hatten sich die Kirchen mit Erfolg dagegen gewehrt, den Schutz im Kirchenasyl als „Untertauchen“ gewertet zu wissen. Zur Begründung wird im IMK-Protokoll auf ein Gespräch zwischen dem Bundesinnenministern und Kirchenvertreter:innen am 18. Mai dieses Jahres verwiesen. Dem Schweigen der Kirchenspitzen lässt sich wohl entnehmen, dass sich die Kirchen mit dieser Verschärfung schon abgefunden haben.

Im vergangenen Jahr sind dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) 1.551 Fälle von Kirchenasyl gemeldet worden. Dies geht aus der Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion hervor. Danach lag die Zahl der gemeldeten Kirchenasylfälle im ersten Quartal 2018 bei insgesamt 507. Anhand der vorliegenden Meldungen gehe das Bamf davon aus, dass im Jahr 2017 in 1.478 Fällen und in den ersten drei Monaten des laufenden Jahres in 498 Fällen eine anstehende Überstellung verhindert wurde.

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