Kommentar: SPD-Chefin Nahles und der Populismus | Maghreb-Staaten als „sichere Herkunftsländer“

Leider blinkt auch die SPD immer wieder rechts. „Wir können nicht alle bei uns aufnehmen.“ (SPD-Chefin Andrea Nahles) Ein solcher Satz ist gleichermaßen politisches Kalkül wie hanebüchener Unsinn. Niemand hat jemals so etwas gefordert. „Wir können nicht ganz Deutschland unter Naturschutz stellen.“ wäre eine genauso sinnfreie Aussage.

Die SPD dürfte durchaus verstehen, dass sie seit Jahren an immer neuen Asylrechtsverschärfungen beteiligt ist und zu einer Debatte beiträgt, in der Flüchtlinge mehr und mehr ausgegrenzt, kritisch beäugt und kriminialisiert werden. Hat dies der SPD (wahltaktisch/politisch) bislang irgendwas genutzt? Nichts spricht dafür. Lernt die Partei etwas daraus? Ganz offenbar nein. Und das ist bitter. Denn von einer so traditionsreichen Partei wie der SPD muss man mehr erwarten dürfen.

Die SPD ist einmal gegründet worden, um sich für jene einzusetzen, denen es dreckig geht, die marginalisiert sind, die kein Gehör finden und die keinen Einfluss auf Debatten, Gesellschaft und Entscheidungen haben. Sie sollte sich darauf besinnen.

Erst wenn die SPD wieder offensiv und praktisch zeigt, dass sie eine soziale Partei ist, wird sie auch wieder eine relevante Partei werden. Und eine soziale Politik muss nicht nur, aber auch im Feld der Asyl- und Flüchtlingspolitik ihren Ausdruck finden. Denn eine Politik für jene, denen es dreckig geht, die marginalisiert sind und kein Gehör finden, schließt Flüchtlinge zwingend mit ein.

Wenn die Partei aber eine Neiddebatte befeuert und Gruppen gegeneinander ausspielt, mag das vielleicht kurzfristig gut ankommen bei jenen, die nicht betroffen sind („deutsche“ Arbeitnehmer:innen, prekär Beschäftigte, Arbeitslose). Aber in Wählerstimmen lässt sich das nicht ummünzen. Die Angesprochenen können doch erkennen, dass die SPD bereit ist, sich auf Kosten bestimmter Menschen an andere heranzuwanzen. Und genau mit einem solchen Gegeneinander-Ausspielen zerbröselt jede soziale Aura, die für die eigene Glaubwürdigkeit unbedingt nötig ist.

Und wer Politik auf Kosten bestimmter Gruppen schätzt, wählt sowieso die Parteien, die das weit besser können und viel konsequenter umsetzen. Sie werden obendrein noch in der Annahme bestärkt, dass eine solche Haltung im politischen Raum völlig okay ist.

Den Rechtsradikalen und Rechtspopulisten hinterherzulaufen und sich ihrer Sprache zu bedienen, war noch nirgendwo ein erfolgreiches politisches Konzept.

Hintergrund: Maghreb-Staaten als „sichere Herkunftsländer“

Auch die von Nahles formulierte Zustimmung zur Einstufung der Maghreb-Staaten als sichere Herkunftsländer, wie sie im Koalitionsvertrag auf Bundesebene vereinbart ist und der auch die niedersächsische Landesregierung im Bundesrat zustimmen will, bedarf einer Faktenüberprüfung.

Nahles‘ Behauptung:  „(…) Die Anerkennungsquoten für Asylbewerber aus diesen Staaten liegen unter fünf Prozent. Daher ist es in der Sache richtig, die Maghreb-Staaten zu sicheren Herkunftsländern zu erklären.(…)“ ist inhaltlich nicht korrekt:

Die bereinigten Schutzquoten* 2017 (eigene Berechnungen auf Grundlage der BAMF-Jahrestatistik 2017, sh. auch Bundestagsdrucksache 19/1371, Antwort auf Frage 20):

Algerien                                             6,3 %           1.986 inhaltliche Entscheidungen BAMF insgesamt

Marokko                                            10,6 %         2.218 inhaltliche Entscheidungen BAMF insgesamt

Tunesien                                            5,9 %            559 inhaltliche Entscheidungen BAMF insgesamt

Die bereinigten Schutzquoten* vom 01.01.-30.04.2018 (eigene Berechnungen auf Grundlage der BAMF-Statistik 01-04/2018):

Algerien                                             6,2 %            372 inhaltliche Entscheidungen BAMF insgesamt

Marokko                                            10,3 %           418 inhaltliche Entscheidungen BAMF insgesamt

Tunesien                                            6,7 %            135 inhaltliche Entscheidungen BAMF insgesamt

Die Schutzquoten sind ein gewichtiger Aspekt in der Bewertung, ob ein Staat als sicher eingestuft werden darf. Daneben muss sich die Bundesregierung anhand von Rechtslage, Rechtsanwendung und allgemeinen politischen Verhältnissen ein Gesamturteil über die für politische Verfolgung bedeutsamen Verhältnisse in dem jeweiligen Staat bilden. In den einzustufenden Staaten muss gewährleistet sein, dass dort weder politische Verfolgung noch Folter oder unmenschliche oder erniedrigende Bestrafung oder Behandlung noch Bedrohung infolge willkürlicher Gewalt im Rahmen eines internationalen oder innerstaatlichen bewaffneten Konflikts stattfindet.

Vom 01.01.-30.04.2018 wurden vom BAMF insgesamt 64.551 Asylanträge inhaltlich entschieden, 925 davon stammten aus den drei vorgenannen Maghreb-Staaten. Dies macht einen Anteil in Höhe von 1,4 % aus. Auch dies macht deutlich, dass es sich bei der Debatte um die Erweiterung der sicheren Herkunftsländer um reine Symbolpolitik handelt, die an den eigentlichen Herausforderungen der deutschen Asylpolitik deutlich vorbei geht. Bei den o.g. Zahlen sind die Ergebnisse verwaltungsgerichtlicher Verfahren noch nicht mit eingerechnet.

In der Debatte um die Erweiterung der Liste der sicheren Herkunftsländer wird auch die massive sozialrechtliche Ausschließung der davon Betroffenen weitgehend ausgeblendet. So sollen Staatsangehörige aus den sicheren Herkunftsländern dauerhaft in den Erstaufnahmeeinrichtungen verbleiben und nicht auf die Kommunen verteilt werden. Weiterhin unterliegen sie einem dauerhaften ausnahmslosen Beschäftigungsverbot und sind damit zum Nichtstun gezwungen. Auch angebotene Ausbildungsplätze dürfen so nicht angetreten werden. Die Rechtsmittelfristen im Rahmen der Asylverfahren sind deutlich verkürzt gegenüber den regulären Verfahren. Die Asylverfahren insgesamt werden beschleunigt durchgeführt, was die Fehleranfälligkeit begünstigt.

*Im Unterschied zu den regelmäßigen statistischen Veröffentlichungen von BAMF und BMI werden bei der Berechnung der bereinigten Schutzquote nur die inhaltlichen Entscheidungen berücksichtigt. Asylanträge, die aus unterschiedlichsten Gründen zurückgenommen werden, sowie Entscheidungen im Dublin-Verfahren, bei denen keine inhaltliche Prüfung des Asylantrags erfolgt, sondern lediglich die Zuständigkeit eines anderen Dublin-Staates festgestellt wird, werden entsprechend herausgerechnet. Folglich trift allein die bereinigte Schutzquote eine Aussage darüber, in wie vielen inhaltlich im Rahmen einer Anhörung zu den Fluchtgründen geprüften Fällen tatsächlich schutzrelevante Gründe vorliegen.

Pressemeldungen

SPD-Politiker irritiert über Äußerungen von Nahles, in: Süddeutsche Zeitung vom 28. Mai 2018.
Kühnert kritisiert Nahles für Flüchtlingspolitik-Äußerung, in: Frankfurter Rundschau vom 28. Mai 2018.

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1 Gedanke zu „Kommentar: SPD-Chefin Nahles und der Populismus | Maghreb-Staaten als „sichere Herkunftsländer““

  1. Selbst unter der Annahme, dass die Prüfung der Fluchtgründe auf aktuellen Informationen beruht und gewissenhaft durchgeführt wird, ist es m. E. nicht gerechtfertigt selbst aus einigen Hundert bis wenigen Tausend Einzelfällen auf die Sicherheitslage eines gesamten Staatsgebietes zu schießen.
    Die Argumentation „Wir lehnen hier ab, also gibt es dort keine Gefahr“ ist eine Umkehrung von Ursache und Wirkung; aber es geht ja nicht um Physik oder Logik…

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