Der eigentliche BAMF-Skandal

In der Bremer Außenstelle des BAMF soll es zu rechtswidrigen Praktiken bei Asylentscheidungen gekommen sein. Die politisch motivierte, systematische Absenkung der Zahl positiver Entscheidungen durch eine Änderung der Anerkennungskriterien bleibt in der öffentlichen Debatte jedoch noch weitgehend unterbelichtet. Der eigentliche Skandal – hunderttausende mangelhafte Asylentscheidungen – übertrifft das, was aktuell in Bremen in Rede steht, um ein Vielfaches.

Beim BAMF in Bremen wurden, soweit öffentlich bekannt wurde, Asylanträge v.a. von jezidischen Flüchtlingen bearbeitet und inhaltlich entschieden, die ohne eine inhaltliche Prüfung in andere europäische Staaten hätten abgeschoben werden können. Da die Jeziden vor dem Hintergrund des IS-Terrors im Irak und Syrien 2015 und 2016 auch in anderen europäischen Staaten Schutz erhielten, geht es in den meisten Fällen also nicht darum, dass „zu Unrecht“ Schutz gewährt wurde, wie dies immer wieder öffentlich kolportiert wird, sondern dass dies in Deutschland geschah. Ob und in welchem Ausmaß die getroffenen Entscheidungen überhaupt wieder aufgehoben werden können – zumindest in den Dublin-Verfahren dürfte die Überstellungsfrist von sechs Monaten längst abgelaufen sein – erscheint fraglich.

Was jedoch in der Debatte um die strukturellen Mängel bei den BAMF-Entscheidungen weitgehend unterzugehen droht, ist die inakzeptable Fehlerquote bei negativen Entscheidungen, wie sich an der hohen Erfolgsquote der Klagen vor Verwaltungsgerichten zeigt.

Es braucht eine umfassende Qualitätskontrolle im Bundesamt, wie PRO ASYL und viele weitere Verbände und Organisationen sie schon seit Jahren fordern, siehe

Strukturelle Defizite beim BAMF

Von der Politik angetrieben wurde nach 2015 alles unternommen, um mit schnell angeworbenen und schlecht geschulten Entscheider:innen bis zur Bundestagswahl ein Höchstmaß an Asylentscheidungen zu treffen. Deren Qualität war bis Herbst 2017 kein Thema. Im BAMF stand – mit Unterstützung von gut bezahlten Unternehmensberatungsfirmen – die Optimierung von Abläufen im Vordergrund, sprich: Tempo. Sicherstellung der Verwirklichung eines Grundrechts durch adäquate Gestaltung der Asylverfahren? Das wollte man sich nicht leisten.

Zwar hat das Bundesamt zwischenzeitlich Maßnahmen zur Qualitätsverbesserungen angekündigt, immer noch fallen aber beispielsweise anhörende und entscheidende Personen auseinander, unter anderem auch in den sensiblen Fällen türkischer Oppositioneller. Im Rahmen bisheriger Qualitätskontrollen gibt es zudem keinen systematischen Abgleich von Anhörungsprotokoll und Entscheidung. So können viele Fehler gar nicht erkannt werden.

Presseberichte

Einseitige Debatte, in: taz online vom 25. Mai 2018

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3 Gedanken zu „Der eigentliche BAMF-Skandal“

  1. Ihr schreibt:
    „Ende 2017 waren über 370.000 Verfahren vor den Verwaltungsgerichten anhängig. 2017 hatten 40,8 Prozent der Kläger:innen Erfolg (bereinigte Schutzquote): Fast die Hälfte der überprüften Asylbescheide wurde also durch die Verwaltungsgerichte korrigiert – bei syrischen und afghanischen Asylsuchenden waren es sogar über 60 Prozent! (Zahlen aus der Antwort auf eine Anfrage der LINKEN im Bundestag). Etwa 32.500 Fehlentscheidungen des BAMF mussten im Jahr 2017 von den Gerichten zu Gunsten von Geflüchteten korrigiert werden. Hinzu kommen etwa 4.500 Fälle, in denen das BAMF die eigene Entscheidung im Sinne der Betroffenen korrigiert hat.“
    Die Zahlen passen nicht zusammen, jedenfalls kapiere ich das nicht: Haben die Gerichte 37 000 Fälle positiv entschieden bzw. nach oben korrigiert? Das sind doch nur 10% der 370 000 Verfahren. Heißt das also, dass es an GerichtsENTSCHEIDUNGEN etwa 90 000 gab?
    Die Antwort der Bundesregierung auf die Anfrage der Linken – da klappt der link nicht. Wäre wichtig
    Auf jedenfall Danke für die Stellungnahme!! Endlich! – Jesiden hatten schon bessere Presse. Schlimm wie sich das wandelt.

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  2. Danke für die Nachfrage!
    Die oben getroffene Aussage wird präzisiert:

    Über 370.000 Verfahren waren Ende 2017 bei den Verwaltungsgerichten anhängig.
    2017 gab es rund 146.000 verwaltungsgerichtliche Entscheidungen im Asylbereich. Bei diesen Entscheidungen gibt es einen großen Anteil sog. sonstiger Verfahrenserledigungen. Das ist etwa der Fall, wenn Klagen aus verschiedenen Gründen zurückgenommen werden. Dies betraf etwa 66.500 Fälle der 146.000 Fälle.
    In rund 79.500 Fällen der 146.000 Fälle wurde tatsächlich inhaltlich von den Verwaltungsgerichten entschieden. Hier lag die Erfolgsquote auf alle Herkunftsländer bezogen bei 40,8 % (sog. bereinigte Schutzquote, die nur die inhaltlichen Entscheidungen berücksichtigt). Bei den Herkunftsländern Syrien und Afghanistan lag die bereinigte Schutzquote 2017 sogar bei 62 bzw. 61 %.
    Vgl. eigene Berechnung auf Grundlage von Bundestags-Drucksache 19/1371, Antwort auf Frage 14:
    https://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/013/1901371.pdf

    gez.
    Flüchtlingsrat Niedersachsen

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