Kirchen fordern ßnderungen beim Bleiberecht

Weihbischof Josef Voß äußert sich zum Bleiberecht: „Nicht hinnehmbar“
Bistum. Die Kirchen in Nordrhein-Westfalen fordern ßnderungen beim Bleiberecht für geduldete Ausländer. Die Praxis zeige, dass nur wenige der 180.000 Betroffenen den Voraussetzungen entsprächen, heißt es in einem am Dienstag (08.05.2007) in Münster und Bielefeld veröffentlichten Aufruf.

Die Kriterien, die die Flüchtlinge erfüllen müssten, seien zu eng gefasst, so der münsterische Weihbischof Josef Voß und der Präses der westfälischen Landeskirche, Alfred Buß. Die für Migration zuständigen Kirchenvertreter kündigten eine entsprechende Unterschriftenaktion von Caritas und Diakonie an.

Konkret fordern die Kirchen in dem Papier die Aufhebung der Residenzpflicht von Ausländern, die einen Arbeitsplatz suchen. Nur so erhielten sie einen uneingeschränkten Zugang zum Arbeitsmarkt. Darüber hinaus müsse auch „ohne eine eigenständige Sicherung des Lebensunterhaltes“ eine Perspektive für einen dauerhaften Aufenthalt gewährleistet werden. Als „nicht hinnehmbar“ bezeichnen es die Kirchen, dass auf Unterstützung angewiesene Alte, Kranke und Behinderte sowie unbegleitete Minderjährige vom Bleiberecht ausgeschlossen würden.

Ferner sei es unvereinbar mit dem Grundgesetz, gesamte Familien auszuschließen, wenn ein Mitglied straffällig geworden ist, so Voß und Buß. Nach der Bleiberechtsregelung können Familien nach sechs, Alleinstehende nach acht Jahren ein Aufenthaltsrecht erhalten, wenn sie bis Ende 2009 einen Arbeitsplatz nachweisen. Nach Einschätzung von Innenminister Wolfgang Schäuble (CDU) könnte die Regelung 100.000 der 180.000 in Deutschland geduldeten Ausländer betreffen.

Text: KNA Katholische Nachrichtenagentur GmbH, 08.05.2007

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