Hier und hier finden Sie Berichte über die Inhaftierung des am 1.9.2009 aus Deutschland abgeschobenen syrischen Kurden Khalid Kenjo.
Wir fordern die umgehende Aussetzung aller Abschiebungen nach Syrien und die sofortige ßberprüfung dieses Falls. Sollten sich die Berichte bestätigen, ist die Bundesregierung ausgefordert, sich mit allen diplomatischen Mitteln für eine sofortige Freilassung einzulassen. Das Abschiebungsabkommen mit der syrischen Diktatur muss aufgekündigt werden.
Schon vor Jahren ist nachgewiesenermaßen ein syrischer Flüchtling, den die Behörden zum „Identitätsverschleierer“ erklärt hatten, nach seiner Abschiebung inhaftiert und mit großer Wahrscheinlichkeit auch gefoltert worden (siehe hier). Die Inhaftierung des Hussein Daoud ist damals zunächst bestritten, später vom Auswärtigen Amt zum „außergewöhnlichen Einzelfall“ erklärt worden.
Es gibt eine Fülle weiterer Klagen über Verfolgungen nach Abschiebung, die sich aber in der Regel nicht beweisen lassen. Aufgrund der mit jeder Veröffentlichung einhergehenden Gefährdung der Inhaftierten scheuen die Betroffenen in der Regel davor zurück, ihren Fall in die westliche ßffentlichkeit zu tragen.
gez. Kai Weber
PS: Siehe auch die Presseerklärung der GfbV vom 1.10.2009 zu dem Fall.
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