Die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Grünen zur gesetzlichen Altfallregelung (BT-Drucksache 16/13917, siehe hier) enthält weitere Informationen zur Umsetzung der gesetzlichen Bleiberechtsregelung:
- Nach diesen Zahlen wurden die meisten Anträge nach §§ 104a, 104 b des Aufenthaltsgesetzes in Niedersachsen gestellt (8.429 der 38.676 gestellten Anträge fallen danach auf Flüchtlinge in Niedersachsen).
Offenbar wurde in einigen Bundesländern die Erteilung eines Bleiberechts jedoch auch ohne Antrag von Amts wegen geprüft: In NRW wurden beispielsweise nur 5.610 Anträge gestellt, aber 13.497 Aufenthaltserlaubnisse nach der gesetzlichen Bleiberechtsregelung erteilt. Insofern ist die Zahl der gestellten Anträge wohl nicht sehr aussagekräftig. - Von den 8.429 in Niedersachsen gestellten Anträgen wurden 1.124 (13%)noch nicht entschieden. Bundesweit wurden noch 4.205 Anträge (11%) nicht entschieden.
- Insgesamt erhielten bis zum 31.03.2009 insgesamt 35.128 Personen eine Aufenthaltserlaubnis nach der gesetzlichen Bleiberechtsregelung, davon 28.227 Personen (80%) nur auf Probe. In Niedersachsen wurden 5.707 Aufenthaltserlaubnisse nach §§ 104a, 104b AufenthG erteilt, davon 3.716 (79%) auf Probe.
- Nach einer stichprobenartigen Erhebung der Innenminister erhalten in Niedersachsen von den Flüchtlingen mit Bleiberecht nach §§ 104a, 104b AufenthG
- 29% Leistungen in voller Höhe nach dem SGB II,
- 6% ergänzende Leistungen im Umfang von mehr als 50%,
- 17% geringe ergänzende Leistungen nach dem SGB II,
- 48% keine Leistungen nach dem SGB II
- Die Zahlen für das gesamte Bundesgebiet:
- 26% Leistungen in voller Höhe nach dem SGB II,
- 16% ergänzende Leistungen im Umfang von mehr als 50%,
- 15% geringe ergänzende Leistungen nach dem SGB II,
- 43% keine Leistungen nach dem SGB II
Unter Berücksichtigung dieser Zahlen ist davon auszugehen, dass ohne eine Liberalisierung und Verlängerung der gesetzlichen Bleiberechtsregelung je nach Lesart und Auslegung des Gesetzestextes zwischen 10.000 und 20.000 Flüchtlinge ihr Bleiberecht am 1.1.2010 nach acht- bzw. zehnjährigem Aufenthalt in Deutschland wieder verlieren werden.
gez. Kai Weber
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