„Das Bundesverfassungsgericht hat gestern in einem einstweiligen Anordnungsverfahren einer Ausländerbehörde die Vollziehung der Abschiebung nach Griechenland vorläufig untersagt und zur Begründung ausgeführt, das Gemeinschaftsrecht sehe die Möglichkeit der Gewährung vorläufigen fachgerichtlichen Rechtschutzes gegen ßberstellungen an einen Mitgliedsstaat vor.“ Klaus Walliczek
Mangelnder Rechtsschutz auf dem Prüfstein
PRO ASYL begrüßt Hinweis auf den Grundsatz der europäischen Solidarität
Das Bundesverfassungsgericht hat dem Eilantrag eines irakischen Flüchtlings stattgegeben und erstmalig eine Abschiebung nach Griechenland gestoppt. PRO ASYL begrüßt diesen Beschluss. Der betroffene Flüchtling ist damit vorerst vor der drohenden Rechtlosigkeit und Obdachlosigkeit in Griechenland geschützt.
Nachdem bereits über 70 deutsche Verwaltungsgerichte aufgrund der eklatanten Missstände im griechischen Asylsystem ßberstellungen nach Griechenland gestoppt haben, eröffnet der aktuelle Beschluss des Bundesverfassungsgerichtes die Möglichkeit, dass im Hauptverfahren endlich der Ausschluss des vorläufigen Rechtsschutzes bei drohenden Abschiebungen im Dublinverfahren auf den Prüfstand kommt. Bemerkenswert ist auch, dass das Bundesverfassungsgericht dem „europarechtliche(n) Grundsatz der Solidarität … bei einer erheblichen ßberlastung des Asylsystems eines Mitgliedstaates“ große Bedeutung beimisst.
gez. Karl Kopp
Europareferent von PRO ASYL
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