PRO ASYL zum Bund-Länder-Treffen zu AnkER-Zentren
Beim heutigen Bund-Länder-Treffen in Berlin soll ausgekundschaftet werden, ob und welche Bundesländer willens sind, die »Vision« von Bundesinnenminister Seehofer von den sogenannten »AnkER-Zentren« in einer ersten Pilot-Phase umzusetzen.
PRO ASYL warnt eindringlich vor der Errichtung solcher Massenaufnahme- und Rückführungszentren: Mit Seehofers »AnkER-Zentren« soll ausgetestet werden, wie weit man menschen- und asylrechtliche Standards herunterschrauben und den effektiven Rechtschutz technisch weitgehend verhindern kann. Doch mit Menschenrechten macht man keine Pilot-Projekte.
Faire Asylverfahren würden erheblich erschwert. Rund die Hälfte aller BAMF-Ablehnungen wird derzeit vor Gericht korrigiert. Der Zugang zum Rechtsschutz aber, der für eine mögliche Korrektur des Asylbescheids vor Gericht unerlässlich ist, wird für Flüchtlinge in isolierten »AnkER-Zentren« abseits von Ortschaften kaum noch möglich sein.
Ein Ankommen in Deutschland, das Erlernen der deutschen Sprache und jegliche Integrationsbemühung werden so unmöglich gemacht. Das wird zu erheblichen Problemen führen, wenn die Schutzberechtigten nach langer Zeit endlich diese Zentren verlassen dürfen – schließlich bekommt ein Großteil der Asylsuchenden von BAMF oder Gerichten nach wie vor Schutz zugesprochen.
Auch die Gewerkschaft der Polizei (GdP) weist auf rechtsstaatliche Bedenken hin. Zwar ist noch unklar, ob die Bundespolizei für die »AnkER-Zentren« zuständig sein wird, doch die GdP lehnt die Vorstellung ab, die Bundespolizei künftig zu einer »Lagerpolizei« zu machen. Darüber hinaus warnt die GdP vor Internierung oder Freiheitsentzug in »AnkER-Zentren« zum Zwecke, Verwaltungsverfahren durchführen zu können. Dabei gehe es nicht um eine Gefahrenabwehr- oder Strafverfolgungsmaßnahme. Auf die Qualität oder die Schnelligkeit eines Asylverfahrens hätte das Festsetzen von Schutzsuchenden in Massenzentren keinerlei Auswirkung, so die GdP in ihrer Stellungnahme.
In den »AnkER-Zentren« droht Schutzsuchenden ein Zwangsaufenthalt bis zu 18 Monaten mit verhindertem Zugang zu Schule, Arbeit, Gesellschaft und dringend benötigen Kontakten zu AnwältInnen und Ehrenamtlichen. Besonders Schutzbedürftige wie Kinder oder Folteropfer in solchen Unterbringungen auch nur zeitweilig zwangsunterzubringen, ist unverantwortlich.
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