Die Forderungen deutscher Behörden an Bürger, die Flüchtlingen mit einer Bürgschaft den Weg nach Deutschland geebnet haben, sind vorläufig ausgesetzt. Das hat das niedersächsische Innenministerium am Freitag auf eine Anfrage der Grünen im Landtag mitgeteilt. siehe Bericht des NDR vom 21.04.2018:
Warten auf endgültige Klärung der Rechtslage
Nach Gesprächen von Innenminister Boris Pistorius (SPD) mit Vertretern der Bundesregierung habe es Ende Februar ein Treffen unter anderem mit dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales gegeben. Das Ministerium habe angeboten, dass die Jobcenter ihre Ansprüche an die Bürgen „befristet niederschlagen“, bis das Bundesverwaltungsgericht die Rechtslage endgültig geklärt hat. Im März habe das Sozialministerium in einem Brief unter anderem an die Bundesagentur für Arbeit und die obersten Landesbehörden festgelegt, dass die Forderungen zwar bestehen bleiben, bis auf Weiteres aber nicht vollstreckt werden. Die rechtliche Auseinandersetzung mit den Fällen ist unterdessen in vollem Gange: Hunderte Bürgen haben Klage an unterschiedlichen Gerichten eingereicht.
Zum Teil Hunderttausende Euro gefordert
Einzelpersonen, Kirchengemeinden und Vereine hatten 2014 und 2015 Bürgschaften unterschrieben: Syrische Flüchtlinge konnten Angehörige nachholen, mussten sich dafür aber verpflichten, gegebenenfalls für deren Lebensunterhalt aufzukommen. Diese Verpflichtungen übernahmen in vielen Fällen Dritte mit ausreichendem Einkommen. Allein in Wolfsburg gaben Freiwillige in 93 Fällen eine Verpflichtungserklärung für insgesamt rund 200 Geflüchtete ab. Die Bürgen gingen dabei davon aus, dass ihre Unterhaltspflicht endet, wenn die Betroffenen als Flüchtlinge anerkannt werden. 2017 entschied das Bundesverwaltungsgericht jedoch anders und setzte längere Fristen fest, in denen die Helfer für den Lebensunterhalt der Flüchtlinge aufkommen müssen. Die Wolfsburger evangelische Lukas-Gemeinde etwa soll rund 100.000 Euro für acht Personen zahlen. Ein anderer Bürge soll sogar bis zu 700.000 Euro erstatten.
Land sieht Bund in der Pflicht
Innenminister Pistorius hatte im Dezember gefordert, die Flüchtlingshelfer „nicht im Regen stehenzulassen“. Niedersachsen werde sich weiter für eine Gesetzesänderung einsetzen, mit der Ansprüche an Bürgen erlöschen würden, die ihre Bürgschaften vor dem 6. August 2016 – also vor dem Inkrafttreten des Integrationsgesetzes – abgegeben haben. Das bekräftige das Innenministerium am Freitag. Entscheidungen müsse jedoch der Bund treffen.
Wenn Sie individuell Beratung und Unterstützung brauchen, wenden Sie sich bitte an ...