Niedersachsen hat sich bisher nicht an den seit 2016 regelmäßig organisierten Sammelabschiebungen nach Afghanistan beteiligt. Am vergangenen Montag wurden weitere zehn Personen aus fünf Bundesländern dorthin abgeschoben.
Erst jetzt wurde dem Flüchtlingsrat Niedersachsen ein bislang unveröffentlichter Erlass des niedersächsischen Innenministeriums (MI) aus Juli 2017 zum Abschiebungsvollzug nach Afghanistan bekannt. Im Nachgang der Beratungen der Innenministerkonferenz (IMK) im Juni 2017 hat das MI gegenüber den zuständigen Behörden die Vorgehensweise dargelegt.
Wie bereits bekannt besteht in Niedersachsen kein Abschiebungsstopp für Afghanistan. Unter Bezugnahme auf die IMK-Beschlusslage sieht das MI derzeit nur Raum für Abschiebungen von Gefährdern und Straftätern. Aufgrund der zu berücksichtigenden humanitären Gesichtspunkte müsse dabei eine Straftat von entsprechendem Gewicht vorliegen. Dazu zählt das MI einige im Einzelnen benannte schwere Straftaten.
Im Rahmen des Verfahrensablaufs behält sich das MI in solchen Fällen die Freigabe der Abschiebung vor. Die Ausländerbehörden haben einen solchen Fall vorab ausführlich dem MI zu schildern, damit dieses dann abschließend über die Einleitung der Abschiebung entscheiden kann.
Um Betroffene zu unterstützen, hat der Flüchtlingsrat Niedersachsen eine themenspezifische Seite zu Afghanistan eingerichtet, die regelmäßig aktualisiert werden soll. Hinzuweisen ist dabei etwa auf das Factsheet „Aufenthaltsrechtliche Situation und Perspektiven afghanischer Staatsangehöriger in Niedersachsen (Stand 11/2017)“.
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