Niedersachsens Landesregierung unterstützt in Einzelfällen die freiwillige Rückkehr von Geflüchteten nach Syrien. Dies ergab eine Antwort des nds. Innenministeriums auf eine Kleine Anfrage der Grünen im Landtag. 2017 sind so 69 Personen nach Syrien ausgereist. Die Internationale Organisation für Migration unterstützt die freiweillige Rückkehr nach Syrien dagegen derzeit nicht. Auch werden derzeit keine freiwilligen Rückreisen nach Syrien im Rahmen des REAG-/GARP-Programms gefördert.
Die Ausreisen werden mit Beratungsangeboten, Individualhilfen des Landes oder mit kommunalen Mitteln gefördert. Im Oktober 2017 hat der Bund zudem entschieden, dass rückwirkend für alle nach dem 10.02.2017 freiwillig ausgereisten Personen nach der Vorlage der notwendigen Unterlagen eine Erstattung der Kosten in Höhe von 50 % in Anlehnung an den Förderrahmen des REAG-/GARP-Programms erfolgt.
Die Einzelfälle einer Rückkehr nach Syrien dürfen nicht darüber hinweg täuschen, dass im Regelfall eine Rückkehr unmöglich ist. 2017 haben 99,9 % der syrischen Asylantragsteller:innen, über deren Antrag inhaltlich entschieden worden ist, einen Schutzstatus in Deutschland erhalten (bereinigte Schutzquote*, eigene Berechnung auf Basis des Asylgeschäftsberichts für den Monat Dezember 2017, BAMF). Aber Aspekte wie die jüngst verlängerte Aussetzung des Familiennachzugs zu subsidiär Schutzberechtigten können etwa dazu beitragen, dass Personen keine Perspektive mehr in Deutschland sehen und in ständiger Sorge um ihre engen Angehörigen in Syrien eine Rückkehr dorthin in Betracht ziehen. Wichtig ist vor allem eine seriöse und unabhängige Fachberatung, wenn solche Fragestellungen auftreten.
Presseberichte:
Freiwillige Ausreise nach Syrien. Zurück in den Krieg, in: taz online vom 21.03.2018
*Bei der Berechnung der bereinigten Schutzquote werden nur die inhaltlich entschiedenen Fälle berücksichtigt. Außen vor bleiben etwa Antragsrücknahmen oder Dublin-Fälle.
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