Nachfolgend dokumentieren wir einen Artikel aus der HAZ vom 13.08.2009 zum Schicksal des syrischen Flüchtlings Ali D., den die Ausländerbehörde des Landkreises Emsland trotz fachärztlich bescheinigter Traumatisierung und durch die Anstaltsärzte bescheinigter Reiseunfähigkeit in Abschiebungshaft festhielt (siehe auch hier). Das niedersächsische Innenministerium weigerte sich, im Rahmen der Fachaufsicht einzuschreiten und die Abschiebungshaft zu beenden. Erst nach einer Haftbeschwerde des Anwalts ordnete das Landgericht die Entlassung aus der Haft an (Beschluss siehe hier).
Zu fordern ist, dass die Landesregierung den Beschluss des Landgerichts zum Anlass nimmt, um endlich den massenhaften Missbrauch des Rechts durch die Behörden bei der Verhängung von Abschiebungshaft zu beenden (Aktuelle Entscheidungen siehe z.B. hier, hier oder hier; politische Kritik siehe hier).
Der Artikel aus der HAZ vom 13.08.2009 hat folgenden Wortlaut:
Gericht befreit Kurden aus der Abschiebungshaft
Behörden wollten sich über Warnungen von Ärzten hinwegsetzen und traumatisierten Flüchtling ausweisen
von Michael B. Berger Hannover. Das Landgericht Hannover hat jetzt in das Drama eines 30-jährigen kurdischen Flüchtlings aus Syrien eingegriffen, den die Ausländerbehörde des Landkreises Emsland mit allen Mitteln ausweisen wollte, obwohl mehrere Ärzte dem Mann bescheinigten, dass er nicht reisefähig sei. Zuletzt war der Kurde in der Justizvollzugsanstalt Hannover in Abschiebehaft gelandet, wo er in einen Hungerstreik trat, um ja nicht nach Syrien ausgewiesen zu werden. „Es wird festgestellt, dass die Inhaftierung des Betroffenen in Abschiebehaft seit dem 28. Juli 2009 rechtswidrig war“, stellte das Landgericht fest. „Das ist ein Armutszeugnis für die deutschen Behörden“, sagt Anwalt Peter Fahlbusch – „und ein beschämendes Beispiel dafür, wie sorglos mit dem Instrument der Abschiebehaft umgegangen wird.“ Der Flüchtlingsrat verfolgt seit Wochen den Fall und beklagt die „Brachialgewalt“, mit der die Behörden das deutsch-syrische Rückübernahmeabkommen umsetzen wollen.
Der politisch aktive Kurde war 2001 in die Bundesrepublik gekommen, ohne einen Pass. Mitte 2002 wurde sein Asylantrag abgelehnt. Die Tatsache, dass der Fotograf mehrmals gefälschte Dokumente zu seiner syrischen Identität vorlegte, wurde ihm als böswillige Täuschung „angerechnet“. Seinen späteren Beteuerungen, dass die arabischen Behörden seinen wahren kurdischen Namen umgeändert hätten, er sich zudem gefürchtet habe, mit dem offiziell arabischen Namen erkannt und wieder nach Syrien gebracht zu werden, glaubten ihm die Ausländerbehörden nicht, obwohl er ausführlich von Folterungen durch die syrische Polizei und arabische Gefängniswärter berichtete.
Mehrere Fachärzte, darunter auch zwei Amtsärzte der Justizvollzugsanstalt Hannover, haben dem Kurden, der in seinen 20 Tagen in der JVA Hannover morgens nur noch etwas Milch zu sich nahm, bescheinigt, dass er durch die Erlebnisse in Syrien stark traumatisiert sei. Sie betonten, dass der abgemagerte Mann (der einstmals 88 Kilo schwere Kurde wog nur noch 59 Kilogramm), der eine Magenschleimhautentzündung und ein Zwölffingerdarmgeschwürsleiden habe, selbstmordgefährdet sei. Der Abschiebehäftling sei weder transport- noch haftfähig, meinten die ßrzte.
Daraufhin schaltete der Landkreis Emsland einen Gegengutachter ein, der nach einer kurzen Visite einen Mann „in deutlich reduziertem Allgemeinzustand“ vorfand und ihm vorwarf, durch den Hungerstreik selbst seinen schlechten Zustand herbeigeführt zu haben. Man möge den Mann in ein Justizvollzugskrankenhaus verlegen, dort etwas „aufpäppeln“ lassen – was in bis zu sechs Wochen möglich sei – und dann wieder nach Syrien schicken, schrieb der Gegengutachter. Doch zehn Tage passierte erst einmal nichts, weil das Gefängniskrankenhaus voll war. Erst nachdem Anwalt Fahlbusch vergangenen Sonnabend einen weiteren Arzt als Gutachter zu dem lebensmüden Kurden geschickt hatte, wurde dieser in ein Justizvollzugskrankenhaus verlegt – genau zu dem Zeitpunkt, an dem das Landgericht aufgrund einer Beschwerde des Anwalts die Freilassung verfügte.
Die Richter folgten den verständnisvollen Ausführungen des Gefängnisarztes, der das Verhalten des Kurden über einen längeren Zeitraum verfolgen konnte, Befremdet zeigten sie sich über den Gegengutachter, der „sich in wertender Weise“ zu nicht medizinischen Fragen geäußert habe.
Als „exemplarischen Fall“ bezeichnet Kai Weber vom Flüchtlingsrat den Leidensweg des Kurden, während das Innenministerium von einem „ganz normalen“ Vorgang spricht. „Der Mann bleibt ausreisepflichtig. Wir warten, bis er wieder fit ist.“
13.08.2009 / HAZ Seite 6 Ressort: NIEDERSACHSEN
Bitte mein bruder ist in abschiebehaft in langenhagen.Er ist am 22.01.1990 in stade geboren.Den wollen sie jtz in den libanon abschieben seine ganze familie ist in stade und deutschland,er hat kein im libanon.BITTE WENN SIE MIR HELFEN KÖNNEN DANN WÄRE ICH SEHR DANKBAR
hallo bitte helfen sie mir mein freund liegt seid 04.05.10 in hannover langenhagen in abschiebehaft ich und er lieben uns biss es nicht mehr geht er ist da weil er ilegel war noch neulig gekommen wollte sein azulantrag machen wir wollten heiraten aber er ist yetzt ersmal da was konnen wir machen helfen sie mir bitte kann er raus er worde sterben fur uns er liebt mich und mein kinder
hallo ich bins wieder asya
mein freund ist yetzt in stade gebracht geworden er hat am die 01.06.10 gerichttermin in stade amtsgericht er wird festgestellt ob er abgeschoben werd ich möchte es nicht bitte helfen sie mir mir ich liebe mein freund auch meine kinder wir wollen familie fuhren wir wollen ihn wieder zuruck bitte bitte bitte bitte wnn sie unser bestens wollen geben sie ihn zu uns wieder zuruckbitte danke fur ihr verstendisss…………………kaya