„In der Bund-Länder-Arbeitsgruppe „Rückführung“ wurde vereinbart, mit den Rückführungen möglichst schonend zu beginnen und Personen wie beispielsweise Alte, Kranke, Pflegebedürftige oder alleinerziehende Mütter zunächst von der Rückführung auszunehmen.“
Dies erklärt das Innenministerium Baden-Württemberg in Beantwortung eines Antrags der SPD-Fraktion zur Rückkehr von Angehörigen von Roma aus dem Kosovo. Weiter heißt es in dem Antwortschreiben:
„Soweit der UNHCR mit Schreiben vom 18. Mai 2009 dafür plädiert, die Rückführungen vorsichtig zu gestalten und angemessen zu begrenzen, wird diesem Anliegen entsprochen… “
Zum Verfahren teilt das MI BaWü mit:
„Die deutsche Delegation hat der kosovarischen Seite zugesagt, dass sich die Zahl der Rückübernahmeersuchen insgesamt im Vergleich zum Jahr 2008 bis auf weiteres nicht erhöhen soll. Zudem wurde zugesagt, dass die deutsche Seite bei der Stellung der Rückübernahmeersuchen auf ein angemessenes Verhältnis der verschiedenen ethnischen Zugehörigkeiten achten und überdies dafür Sorge tragen wird, dass sich Rückführungen aus dem bisher davon ausgenommenen Personenkreis geographisch auf die in Frage kommenden Gebiete im Kosovo verteilen, um nicht einzelne der dortigen Kommunen bezüglich ihrer Reintegrationsmöglichkeiten zu überfordern.
Die zur Gewährleistung dieser Zusagen erforderliche bundesweite Koordinierung erfolgt in der Weise, dass Rückführungen in die Republik Kosovo nur über das Regierungspräsidium Karlsruhe und über die Zentrale Ausländerbehörde Bielefeld erfolgen, wobei dem Regierungspräsidium Karlsruhe die Koordinierung der Rückführungen aus den südlichen Bundesländern obliegt. (…)“
Leider lässt es der einschlägige Erlass des nds. Innenministeriums an solcher Eindeutigkeit fehlen (siehe hier):
Hier ist die Rede nur davon, dass Alte, Kranke pp. „nachrangig“ und „in einem angemessenen Verhältnis“ zu anderen Flüchtlingen zur Abschiebung anzumelden sind. Auf die Nachfrage, wie denn gewährleistet würde, dass bei Rückübernahmeersuchen überproportional viele Roma betroffen seinen, erklärte das nds. Innenministerium, dies sei gar nicht zu verhindern, da sich kaum noch ausreisepflichtige Albaner/innen aus dem Kosovo in Niedersachsen aufhalten würden.
Fazit: Während man auf Bundesebene angesichts der öffentlichen Besorgnis über Massenabschiebungen von Roma in den Kosovo bemüht ist, das Thema herunterzukochen, leitet Niedersachsen ohne Rücksicht auf Verluste die Abschiebung aller Roma aus dem Kosovo ein, die nicht freiwillig gehen wollen. Offen ist die Frage, welche „Steuerung“ die Zentrale Ausländerbehörde in Bielefeld vornimmt, und was sich die kosovarische Seite an Zumutungen bieten lässt.
gez. Kai Weber
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