Bleiberecht trotz Passlosigkeit

Zu einem Teilproblem der Umsetzung der Bleiberechtsregelung nach dem Beschluss der Innenministerkonferenz vom 17. November 2006 nimmt Manuel Kabis, Rechtsanwalt in Dortmund, in einem Papier Passlosigkeit (pdf) Stellung. Es geht dabei um Passlosigkeit und Verletzung von Mitwirkungspflichten als Ausschlussgrund für ein Bleiberecht nach dem IMK-Beschluss. Festzustellen ist, dass einige Ausländerbehörden bei den Problemthemen „Ausschlussgründe“ und „Passbeschaffung“ über den Gehalt der Regelung hinausgehen. Was dem Antragsteller tatsächlich als Ausschlussgrund vorgehalten werden kann und was nicht, arbeitet Kabis ebenso heraus wie die Tatsache, dass der Verstoß gegen die Passpflicht allein auch dann keinen Ausschlusstatbestand von der Regelung darstellt, wenn er nach den allgemeinen Regelungen des Ausländerrechts als Ausweisungsgrund anzusehen wäre. Pflichtlektüre ist die vom Flüchtlingsreferat des Diakonischen Werks Westfalen in Auftrag gegebene Ausarbeitung für alle, die Aspiranten auf das Bleiberecht im Verfahren beraten und begleiten.

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