Keine Einigung der Innenminister auf Nachbesserung der Bleiberechtsregelung

Pressemitteilung PROASYL

Die Innenminister von Bund und Ländern haben versagt. Nicht einmal auf ein Minimalprogramm zur Nachbesserung der Bleiberechtsregelung konnten sie sich verständigen – auf die Verlängerung der Frist für den Nachweis, dass Flüchtlinge mit Aufenthaltserlaubnis „auf Probe“ ihren Lebensunterhalt aus eigener Kraft sichern können.

PRO ASYL appelliert nun an den Bundesgesetzgeber, seiner Verantwortung für zehntausende von Menschen gerecht zu werden und noch in dieser Legislaturperiode die gesetzliche Altfallregelung nachzubessern. Die Initiative des Berliner Innensenators Körting, dabei das ernsthafte Bemühen vieler Betroffener zu würdigen, ihren Lebensunterhalt durch Arbeit zu bestreiten, geht in die richtige Richtung. In der Wirtschaftskrise ist es sehr viel schwieriger geworden, auskömmliche Jobs zu finden.

PRO ASYL warnt davor, das Thema im Bundestagswahlkampf zu instrumentalisieren und es dann nach der Wahl auf die lange Bank zu schieben. Die Hälfte der Menschen, die eine Aufenthaltserlaubnis auf der Basis der beiden Bleiberechtsregelungen (IMK-Beschluss und Aufenthaltsgesetz) erhalten hat, besitzt nur eine Aufenthaltserlaubnis auf Probe. Am Jahresende droht der Rückfall in die Duldung, u.U. die Abschiebung

PRO ASYL erinnert daran, dass der Deutsche Bundestag ursprünglich die Absicht hatte, die Kettenduldungen abzuschaffen. Herausgekommen sind kleinmütige Teillösungen, deren Scheitern sich immer deutlicher abzeichnet.

Die Innenminister wissen, dass die meisten der Betroffenen am Ende nicht abgeschoben werden können, was nach mehr als achtjährigem Aufenthalt ohnehin inhuman wäre. Ihnen erneut das Leben mit einer Duldung schwer zu machen, ist kontraproduktiv. Wer im Wahlkampf anderes behauptet, stellt das Interesse am Stimmenfang sowohl über die notwendigen humanen Lösungen als auch das wohlverstandene „öffentliche Interesse“.

gez. Bernd Mesovic
Referent

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