Nach dem jüngsten opferreichen Bombenanschlag in Kabul:
Appell an Bundespolizeibeamte, sich nicht an Abschiebungsflügen zu beteiligen
Flüchtlingsrat fordert Stornierung des für den 24. April geplanten Afghanistan-Abschiebungsflugs
Der Flüchtlingsrat Niedersachsen appelliert gemeinsam mit dem Grundrechtekomitee und weiteren Menschenrechtsorganisationen an die Beamtinnen und Beamte der Bundespolizei, mit Blick auf die aktuelle Lage in Afghanistan die Mitwirkung an Abschiebungen zu verweigern. Vor dem Hintergrund des erneuten brutalen Bombenanschlags – vermutlich des IS – in der afghanischen Hauptstadt Kabul am vergangenen Wochenende fordert der Flüchtlingsrat Niedersachsen Bund und Länder auf, den für morgen ab Düsseldorf geplanten Afghanistan-Abschiebungsflug umgehend zu stornieren, an dem Niedersachsen sich voraussichtlich nicht beteiligen wird.
Zur Begründung verweisen wir auf das neue 400-seitige Gutachten der Ethologin Friederike Stahlmann, das sie am 28.3.2018 dem Verwaltungsgericht Wiesbaden vorgelegt hat, und das verdeutlicht, dass Abgeschobene – anders als vom Bundesinnenminister behauptet – landesweit von Gewalt, Erpressung und Perspektivlosigkeit bedroht sind.
Der Aufruf hat folgenden Wortlaut:
Anlässlich des angekündigten nächsten Abschiebefluges nach Afghanistan am Dienstag, 24. April wenden sich Menschenrechtsorganisationen und Flüchtlingsräte mit einem Appell an die Beamtinnen und Beamten der Bundespolizei, sich nicht an derartigen Abschiebeflügen zu beteiligen. Laut aktueller Medienberichte sind immer weniger Beamtinnen und Beamte der Bundespolizei bereit, Abschiebeflüge zu begleiten.
„Wir halten die Entscheidung all derjenigen für richtig, die sich zu diesem Schritt entschließen und nicht daran teilnehmen, Menschen gegen ihren Willen aus Deutschland fortzuschaffen, allzu oft sogar unter Androhung und Anwendung physischen Zwangs“, begründet Britta Rabe vom Komitee für Grundrechte und Demokratie den Schritt, „besonders die Abschiebungen in das Kriegsgebiet Afghanistan sind aufgrund der dortigen Gefahrenlage durch nichts zu rechtfertigen. Sie sind menschenrechtswidrig. Wer kann es vor sich selbst verantworten, Menschen dorthin auszuliefern – selbst wenn sie eines Vergehens beschuldigt werden?“
Die Teilnahme an Abschiebungen als „Personenbegleiter Luft“ ist für Beamtinnen und Beamte der Bundespolizei freiwillig. Sie können demnach frei entscheiden, ob sie sich für derartige Aufgaben zur Verfügung stellen.
Komitee für Grundrechte und Demokratie e.V.
Flüchtlingsrat Hamburg e.V.
Flüchtlingsrat Niedersachsen e.V.
Flüchtlingsrat Sachsen-Anhalt e.V.
Flüchtlingsrat Schleswig-Holstein e.V.
Vereinigung Demokratischer Juristinnen und Juristen e.V.
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