Zum fraglichen Rückübernahmeabkommen Deutschlands mit dem Kosovo schreibt UNHCR mit Mail vom 11.05.2009 an den Flüchtlingsrat Niedersachsen:
„… UNHCR hat mittlerweile die definitive Bestätigung erhalten, dass auch in der zweiten Runde der Verhandlungen zwischen Deutschland und Kosovo Ende März ein Rückübernahmeabkommen nicht unterschrieben werden konnte. Stattdessen ist eine mündliche Einverständniserklärung der Kosovaren erfolgt, die im Allgemeinen in dem niedersächsischen Erlass ihren Niederschlag findet. Unklar ist jedoch, ob eine so generalistische Auslegung des kosovarischen Zugeständnisses, wie sie in dem Erlass zum Ausdruck kommt (einfach alle) angebracht ist und tatsächlich so ausgesprochen wurde. Das Thema Rückführungen in den Kosovo wird ab nächste Woche die Vorbereitungen für die nächste Innenministerkonferenz mitbestimmen. Voraussichtlich ist eine Einigung für eine bundeseinheitliche Handhabung der erreichten Zwischenlösung mit dem Kosovo auf der nächsten Sitzung beabsichtigt. Zu hoffen bleibt, dass diese nicht so restriktiv ausfallen wird wie bisher in Niedersachsen der Fall. UNHCR wird in den nächsten Tagen seine diesbezügliche Stellungnahme an die Mitglieder der IMK richten. Eine dritte und wieder einmal als letzte angekündigte Verhandlungsrunde mit den Kosovaren zum endgültigen Abschluss des Rückübernahmeabkommens soll voraussichtlich Ende Juni stattfinden.“
gez. Kai Weber
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