Aktuell erhalten anerkannte syrische Flüchtlinge Einladungen zu einem ‚Gespräch‘ in der Außenstelle des BAMF. Die Diakonie im Rheinland hat Rechtsberaterinnen um eine rechtliche Einschätzung gebeten. Die Empfehlung lautet ganz eindeutig, dass Betroffene dieser Einladung nicht folgen sollten. Zu befürchten ist, dass solch ein Gespräch bzw. dessen Ergebnis zum Anlass genommen wird, um ein Widerrufsverfahren einzuleiten. Wenn das BAMF ein Widerrufsverfahren einleiten will, dann soll es das auf dem gesetzlich vorgesehenen Wege tun.
In einem Brief (aus NRW) heißt es u.a.:
„ Sie sind im Jahr 2015 oder 2016 in Deutschland angekommen – zusammen mit mehr als einer Million Schutzsuchender. Im Interesse der Schutzsuchenden wurden für bestimmte Herkunftsländer ergänzend zum regulären Verfahren auch schriftliche Verfahren durchgeführt. Auch Ihr Antrag wurde in einem solchen Verfahren bearbeitet und entschieden.“ Zur Überprüfung bittet das BAMF Personen, welchen im schriftlichen Verfahren ein Schutzstatus zuerkannt wurde, zu einem Gespräch. Die Teilnahme an diesem Gespräch sei freiwillig.
In einem weiteren Schreiben (aus Thüringen) führt das BAMF aus: „Bitte bringen Sie nach Möglichkeit alle Personalpapiere (z.B. Personalausweis, Reisepass, Führerschein etc.) oder sonstige Dokumente, die für die Überprüfung Ihrer Identität von Relevanz sein könnten sowie die sich in Ihrem besitz befindlichen Datenträger (Mobiltelefon, Tablet etc.) zum Termin mit. Inhalte des Gesprächs werden u.a. Ihre Herkunft, sowie die Gründe, die zu Ihrer Schutzbedürftigkeit geführt haben, sein. So soll gewährleistet werden, dass die ursprünglich getroffene Entscheidung auf einer gesicherten Tatsachengrundlage ergangen ist. (…)“
Hinweise genug also, welchen Zweck die Gespräche verfolgen…
In den Koalitionsvereinbarungen sind entsprechende Maßnahmen vorgesehen. Vorauseilender Gehorsam…
Es ist zutreffend -eine gesetzliche Grundlage existiert (bislang ) nicht. Ich würde auch dringend abraten.
Ich las auf Internet : ist das richtig bitte
Der Niedersächsische Flüchtlingsrat rät, nicht an dem Gespräch teilzunehmen. Allerdings birgt dies auch die Gefahr, dass das BAMF das unentschuldigte Nichterscheinen als Anlass für eine Widerrufsprüfung nehmen kann.