Anfrage an die Landesregierung zu Härtefallverfahren und Bleiberechtsprüfung

Am 26.09.2006 konstituierte sich die neu geschaffene Niedersächsische Härtefallkommission (HFK). In seiner Presseerklärung vom 19.02.2007 veröffentlichte das Innenministerium Zahlen zum Verfahren der HFK und der Prüfung nach der Bleiberechtsregelung. Demnach sind seit der Konstituierung 63 Eingaben bei der Geschäftsstelle der HFK eingegangen. Ein Härtefall wurde anerkannt und einer abgelehnt. Ein weiterer Fall wurde zur Klärung weiterer Fragen zunächst zurückgestellt. Elf Fälle konnten nach § 5 der Verordnung über die Härtefallkommission (NHärteKVO) nicht zur Beratung angenommen werden. In den zur Beratung angenommenen Fällen ist vor einer Beratung in der Kommission zunächst zu prüfen, ob die betroffenen Ausländerinnen und Ausländer von der Bleiberechtsregelung begünstigt werden, wodurch sich das Härtefallverfahren dann erübrigen würde. Ein Bleiberecht ist in sechs Fällen anerkannt worden, und neun Fälle werden derzeit diesbezüglich geprüft.

Wir fragen die Landesregierung:

  1. Wie viele der 63 bei der HFK eingegangenen Eingaben wurden bereits zur Beratung angenommen bzw. werden noch diesbezüglich geprüft?
  2. Welche Gründe führten im Einzelnen zur Ablehnung der Annahme zur Beratung?
  3. In wie vielen der zur Beratung angenommenen Fälle wurde die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis nach der Bleiberechtsregelung abgelehnt?
  4. Welche Gründe führten im Einzelnen zur in Frage 2 beschriebenen Ablehnung? (Bitte quantifizieren.)
  5. In wie vielen Fällen wurde die Prüfungsfrist von drei Monaten gemäß § 4 Abs. 3 NHärteKVO, in der durch die HFK über eine Eingabe entschieden werden soll, eingehalten/überschritten?
  6. Trifft die HFK nach einer Ablehnung der Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis nach der Bleiberechtsregelung noch eine das HFK-Verfahren beendende Entscheidung über das Vorliegen eines Härtefalls im Sinne des § 5 Abs. 3 Satz 2 NHärteKVO, und falls nicht, wie lange werden dann aufenthaltsbeendende Maßnahmen zurückgestellt?
  7. In wie vielen der Fälle, die bei der HFK noch auf Annahme zur Beratung geprüft werden, ist auch eine vor dem Inkrafttreten der NHärteKVO eingereichte Petition im Landtag anhängig?

Filiz Polat
Georgia Langhans

Antwort der Landesregierung als PDF

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