von Michael B. Berger
“Celle. „“Was sollen wir nur machen, meine Alla kann seit 2004 weder lesen noch schreiben “ aber ohne den Deutschtest geht gar nichts“, sagt Ivan Michel. Der 52-jährige Spätaussiedler, der in einer kleinen Wohnung in Ovelgönne im Kreis Celle lebt, ist völlig ratlos. Zwar haben er und seine beiden Kinder seit 2007 einen deutschen Pass. Doch seine Frau Alla, eine 48-jährige Russin, soll das Land verlassen, weil sie den Sprachtest nicht schafft, der nach deutschem Gesetz Voraussetzung für eine Familienzusammenführung ist.„Schicksalsschläge sieht das deutsche Recht nicht vor “ das Gesetz ist gnadenlos“, seufzt Michels Anwalt Ulrich Wallmann. Sein Mandant Ivan Michel ist im Juli 2007 eingereist, ebenso wie dessen 27-jähriger Sohn und die 22-jährige Tochter. Die russische Ehefrau, mit der Michel seit 28 Jahren verheiratet ist, musste in ihrem Heimatland bleiben. Allas Versuch, bei der deutschen Botschaft in Moskau ein nationales Visum zum Ehegattennachzug zu bekommen, scheiterte im Sommer 2008 “ an fehlenden Sprachkenntnissen der Frau.
Alla reiste kurz vor Weihnachten 2008 dennoch in den Kreis Celle zu ihrem Mann “ mit einem polnischen Schengen-Visum. Doch den Antrag auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis musste der Landkreis Celle abweisen. „Wir sind keine Unmenschen, haben da aber rechtlich keinen Ermessensspielraum“, sagt der Leiter des Ordnungsamtes, Eckhard Ferg. Voraussetzung für die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis sei nämlich der „Nachweis von Deutschkenntnissen mit dem erforderlichen Sprachniveau A 1“, hielt der Landkreis fest. Das Hören, Sprechen und Lesen von etwa 800 deutschen Wörtern wird vorausgesetzt. Die Michels redeten in der Familie indes viel russisch, und seit gut fünf Jahren ist Alla Michel schwer behindert. „Sie ist nicht in der Lage, sich ohne Hilfe in einem Raum zu orientieren, und ist als quasi blind anzusehen“, attestierte ihr im Februar dieses Jahres ein Arzt aus Hambühren.
Das Verwaltungsgericht Lüneburg, dem Rechtsanwalt Wallmann den Fall vortrug, überzeugte dies nicht. Es sei zumutbar, „das erforderliche Visum vom Ausland zu beantragen“. Eine Sehbehinderung schließe die Möglichkeit zum Erlernen der deutschen Sprache nicht aus. Anfragen des Anwalts beim Blindenverband sprechen indes eine andere Sprache: Speziell für blinde Russen aufbereitete Hörbücher gebe es „momentan nicht“. Anwalt Wallmann denkt darüber nach, eine Petition einzureichen. Zugleich warnt das Ordnungsamt: „Wir raten Frau Michel dringend, freiwillig auszureisen.“ Sonst verbaue sie sich sogar ihre Möglichkeit, ihre Familie wieder gelegentlich mit einem Visum zu besuchen.
03.04.2009 / HAZ Seite 1 Ressort: POLITIK
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1 Gedanke zu „Blinde Frau muss Deutschland verlassen“