Pressemitteilung von PRO ASYL
01.02.2018
Kurz vor den abschließenden Beratungen des Deutschen Bundestags zum Gesetzentwurf der Union über eine weitere Aussetzung des Familiennachzugs fordert PRO ASYL alle Abgeordneten des Deutschen Bundestags auf, sich an Grund- und Menschenrechte zu halten. Der Änderungsantrag der Fraktionen von CDU, CSU und SPD (Ausschussdrucksache 0011) beseitigt das Recht für Folteropfer und Kriegsflüchtlinge, als Familie zusammenzuleben. »Dieses Gesetz führt zum Einstieg in den Ausstieg aus dem Grundrecht, als Familie zusammen zu leben. Aus einem Grundrecht darf kein Gnadenrecht werden«, fordert Günter Burkhardt, Geschäftsführer von PRO ASYL.
Die von der SPD-Spitze formulierte »1000+«-Regelung und der Verweis auf die bereits bestehende Härtefallregelung nach §22 ist eine Nebelkerze. Der Wortlaut von §22 Aufenthaltsgesetz soll nicht geändert werden und zielt auf eine absolute Ausnahmesituation für singuläre Einzelschicksale und ist ungeeignet, Familienangehörigen von Folteropfern und Kriegsflüchtlingen die Einreise zu ermöglichen. In einem Jahr konnte weniger als 100 Menschen geholfen werden.
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