Bundesamt für Migration und Flüchtlinge muss abgeschobenen Mann aus Simbabwe zurück nach Niedersachsen holen

Wie das Verwaltungsgericht Hannover am 02. Januar 2018 mitgeteilt hat, muss das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge einen Mann aus Simbabwe zurückholen, der bisher im Landkreis Schaumburg lebte. Dieser war im Oktober 2017 über Äthiopien nach Simbabwe abgeschoben worden. Nachdem ein Eilantrag gegen die Asylablehnung zuvor abgewiesen worden war, hatte der Mann aus Addis Abeba, der Hauptstadt Äthiopiens einen Abänderungsantrag beim Verwaltungsgericht gestellt und ergänzende Unterlagen zu seiner Verfolgung vorgelegt. Diesem Antrag gab das Verwaltungsgericht am 24.10.2017 statt. Es ordnete die aufschiebende Wirkung gegen den Abschiebungsbescheid an. Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) und die Deutsche Botschaft Addis Abeba wurden über die neue Entscheidung des Gerichts informiert. Dennoch leiten sie die weitere Abschiebung von Äthiopien nach Simbabwe ein. PRO ASYL hat eine Zusammenfassung des bisher Bekannten erstellt.

Die Darstellung des Verwaltungsgerichts lässt Zweifel daran aufkommen, dass dieser schwerwiegende Fehler der beteiligten Behörden nicht hätte verhindert werden können. So stellte das BAMF noch am 26.10.2017 einen eigenen Abänderungsantrag beim Verwaltungsgericht, womit der Beschluss des Gerichts vom 24.10.2017 erneut geändert werden sollte. Das Amt war also zum Zeitpunkt der laufenden Maßnahmen weiterhin konkret mit dem Fall befasst. Zu diesem Zeitpunkt befand sich der Mann noch auf dem Flughafen in Addis Abeba. Den Abänderungsantrag des BAMF wies das Verwaltungsgericht ab. Dennoch wurde der Mann dann später weiter abgeschoben.

Diese noch nicht vollständig aufgeklärten Vorkommnisse und die daraus für den Mann resultierenden nicht absehbaren Konsequenzen erfordern eine parlamentarische Aufarbeitung in Bundes- und Landtag, um zu klären, welche Abläufe zwischen den beteiligten Behörden zu einem solch schwer wiegenden Rechtsverstoß führen konnten.

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